Maurer-Urteil: Ermittlung gegen Wirt wegen Falschaussage möglich
WIEN. Neue Wendung im Fall Sigrid Maurer: Auf den Besitzer Bier-Geschäftes, der die Ex-Grüne geklagt hatte, könnte ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage zukommen.
Ob ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den 40-Jährigen eingeleitet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Dazu werden vom Richter die Verhandlungsprotokolle mit dem Urteil an die Anklagebehörde weitergeleitet. Falls es zur Anklage wegen falscher Zeugenaussagen kommen sollte, drohen dem Mann bis zu drei Jahre Haft. Richter Apostol hatte in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde. Apostol ist überzeugt, dass der Lokalbesitzer unter Wahrheitspflicht gelogen hat.
Am Donnerstag hatte der Anwalt des Bierlokal-Besitzers, Adrian Hollaender, volle Berufung angemeldet. Auch die Anwältin Maurers, Maria Windhager, wird das Urteil wegen übler Nachrede bekämpfen. Maurer müsste laut erstinstanzlichem Urteil 3.000 Euro an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro wären für die "erlittene Unbill" an den Kläger zu berappen.
Öbszöne Nachrichten als Auslöser
Maurer hatte im Mai veröffentlicht, dass sie vom Besitzer des Craft Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit sexuell anzüglichen Inhalten. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer.
Video: Dem Kläger, dem Besitzer des Craft-Beer-Shops, von dessen PC aus Maurer obszöne und beleidigende Nachrichten erhalten hatte, droht ein Verfahren wegen Falschaussage.
Ganz schön raffiniert diese "Dame".
Bei einem Sieg im neuerlichen Prozess, will sie das Geld vom Spendenkonto, spenden. Bei einer Niederlage, na ja dazu gibts dann halt das Spendenkonto.
Spendenkonto, die neue Geldmaschine, hat ja auch in Mitterkirchen gut funktioniert !
"könnte"
Man sollte erst berichten, wenn es so ist.
Also, die Kommentare auf Google für den Craftbeershop gönne ich dem Herrn auf alle Fälle. Die können ja auch von jedem stammen, wer weiß. So ein Google login ist alles andere als sicher
Und weiter geht es mit Postings und Gegenpostings.
Ich verstehe nicht, wie man Partei für einen Typen ergreifen kann, von dessem account Obszönitäten an eine junge Frau verschickt wurden. Wie soll ich beweisen, dass account Inhaber und Ordinärschreiber ident sind? Mit einem Foto oder Video wie er gerade eintippt? Also, StgB §111(3) letzter Satz: "...hinreichende Gründe ..., die Behauptung für wahr zu halten"
Ich fürchte viele Verteidiger des Schandurteils sind Frauenfeinde, die der Sigrid Maurer, weil sie jung, g'scheit, couragiert und fesch ist, die Obszönität und die Verurteilung gönnen.
Es ist hier sehr schön zu mitverfolgen wer sich auf die Seite eines Wirtes oder dessen Gastes (mit zufälligerweise gleichen Schriftbild und Ausdrucksweise) schlägt der nichts besseres zu tun hat als Frauen per soziale Medien sexuell aufs Tiefste zu belästigen.
Ich bin mir ja nicht zu 100% sicher aber es könnten schon die selben sein die sich bei Kopftüchern ganz große Sorgen um die Sebstbestimmung der Frauen machen.
Irgendwie witzig.
Warum schließen die OÖN dieses Forum nicht? Eine derartige Ansammlung von Hasspostings bei diesem Thema ist ekelerregend.
Es sind keine Hasspostings, wenn man verbohrte user immer wieder darauf hinweisen muss, dass es sich um zwei völlig getrennte Verfahren handelt, welche sich nicht gegenrechnen lassen. Die Gerichte sind keine Kuhhändler!
zwei völlig getrennte Verfahren handelt,
sind es das? in einem Prozess? glaub ich nicht.
Die sind sehr wohl getrennt! Der Fall mit der Maurer ist ein Prozess aufgrund einer Zivilklage, der Bierwirt wird auf Grund einer möglichen Falschaussage vom Staatsanwalt aufs Korn genommen. Kapiert das endlich, das sind zwei Paar Schuhe, welche rechtlich absolut nichts miteinander zu tun haben!
Die Maurer hat unberechtigt etwas veröffentlicht, wozu sie nicht befugt war. Der normale Rechtsweg gilt auch für sie und darum hat sie das Urteil kassiert. Die hätte besser vorher einen Anwalt befragt, aber der hätte ihr auch zu einer Zivilklage geraten, etwa wegen üblem stalking, aber sooo geht das halt wirklich nicht.
Ihre Kenntnisse des Rechtssystems sind erschreckend rudimentär.
Begründen Sie womit?
Ein Richter glaubt dem Kläger nicht, verurteilt dennoch die geklagte? Würde dem Herrn einen Besuch beim Psychologen empfehlen.
Jetzt ist das Thema seit Tagen in mehreren Artikeln vakant und Sie haben noch immer nicht begriffen, dass es sich da um zwei voneinander völlig unabhängige Verfahren handelt.
Nochmal zum Mitschreiben: dass der Richter dem Kläger nicht glaubte und das sogar offen sagte, hat rein gar nichts mit dem Delikt der Maurer zu tun, welches UNLEUGBAR vorliegt. Diese Zivilklage hat die Maurer zu Recht verloren, weil sie den Kläger öffentlich schwer diffamiert hatte, egal, wie manche das schönschreiben wollen. Das ist Fakt.
Und dass der Richter dem Kläger nicht glaubte, hat diesem nun ein EIGENES Verfahren eingebracht. Und das ist keine Zivilklage, sondern wird vom Staatsanwalt verfolgt. Und der Ausgang dieses Verfahrens hat exakt NULL mit der Maurer zu tun und darf auch nicht damit in Verbindung gebracht werden, obwohl sich manche hier daran wider besserem Wissen unbeirrbar festbeißen.
„¡den Kläger öffentlich schwer diffamiert hatte, e“ --- wie kann man so einen diffamieren? mimimi
Das haben nicht die Linken zu beurteilen, sondern der Richter. Der alleine ist dazu befugt und nur das gilt. Auch die Maurer hat kein Recht, einen privaten "Steckbrief" öffentlich zu machen, sie hätte andere Möglichkeiten im Rahmen der Gesetze gehabt und wäre damit sicher auch durch gekommen, aber nicht so.
"sie hätte andere Möglichkeiten im Rahmen der Gesetze gehabt" - und welche nun genau?
"Denn solange verbale sexuelle Übergriffe "unter vier Augen", wie etwa über eine Direktnachricht via Facebook, geschehen, können sie nicht als "Ehrbeleidigung" geahndet werden."
- derstandard.at/2000089012406/Sie-hat-sich-gewehrt-und-buesst-dafuer
Sie hätte eine private Anzeige machen können, für ihre Ex-Chefin Glawi war das ein gerne geübtes und erfolgreiches Hobby.
Sie sollten sich einmal informieren: Bei einer persönlichen Nachricht (wie auf Fr. Maurers Facebook-Acount) fehlt was Entscheidendes: Die "Öffentlichkeit". Wenn ich Ihnen auf Ihre emailadresse folgenden Text schicke: "Du bist ein Volltrottel und ein armes politisch völlig ungebildtetes Rechtspopulismusopfer, außerdem gehst Du immer zu der Sadomaso-Tante ins Puff. Du wirst schon bald darum betteln, dass ich Dich den Arxxx xxxxx.", dann können Sie sich brausen gehen. Tätige ich solche Äußerungen jedoch in der Öffentlichkeit (z.B. vor mind. 3 Personen oder in einem Internetforum (ja, das Internet ist ein öffentlicher Raum) so ist das ein Anklagedelikt, bei dem mich die Strafjustiz auf Ihren Wunsch hin verfolgen muss (bspw. wg. Ehrenbeleidigung). Die von Fr. Glawischnik angezeigten Sachverhalte hatten immer Hasspostings zum Inhalt, die öffentlich getätigt wurden.
Den Unterschied nun verstanden?
Die Maurer hat das SELBST veröffentlicht, was ist daran so schwer zu begreifen? DAS WAR JA DER GRUND DER KLAGE!!!
Es ist unsäglich, wie Sie sich da verbeißen und die Tatsachen ignorieren. Und nur das hat der Maurer das Urteil gebracht, welches absolut nichts mit der getrennt verfolgten Unglaubwürdigkeit des Klägers vor Gericht zu tun hat.
Ja, Fr. Maurer hat das selbst veröffentlicht, da sie der Meinung war, dass dies der einzige Weg war, sich gegen solche Dinge zu wehren. Hätte sie geschrieben: "Schaut, welche grauslichen, frauenverachtenden und sexistischen Nachrichten mir vom Facebook-Account dieses Bierhändlers Albert L. geschickt wurden", dann hätte sich der Kläger brausen können. Zu der lebensfremden Annahme, dass jemand seine Hard- und Softwareumgebung so einrichtet, dass quasi jeder " Dahergelaufene" ("irgenein Kunde - korpulenter Herr mit Glatze", keine Ahnung wer das war") seinen FB-Account bedient, muss man ja auch einmal kommen.
So musste sie nun als Beklagte nachweisen, dass genau Hr. Albert L. die Nachricht gesendet hat, was ihr juristisch zweifelsfrei nicht gelungen ist.
Hören Sie doch auf mit Ihren wortreichen Reinwaschungsversuchen und kommen Sie zurück auf den Boden der Realität! Die Maurer hat etwas veröffentlicht, wozu sie wegen der Namensnennung nicht berechtigt war und DESWEGEN wurde sie verurteilt, auch wenn das den linken Kasperln nicht in den Kram passt. Im umgekehrten Fall würdet Ihr heulen, dass sich der Mann am Mond auf die Rückseite verzieht, weil es vorne nicht auszuhalten ist.
Der Mann hat wegen übler Nachrede und Kreditschädigung (§ 111 u. 152 StGB) geklagt. Da gehts nicht um die Veröffentlichung der FB-Nachrichten, sondern darum, dass er behauptet, er wars nicht und darum wurde er "kreditgeschädigt" und "übel nachgeredet". Und jetzt gehaben Sie sich wohl mit Ihrem ganz einschlägigem blauen "Hintergrund", Sie gelernter "Haustechnikspezialist"...
Sie setzen sich bestimmt mit der gleichen Energie für den Lehrling ein, der von den Herren Gudenus und Haimbuchner verleumdet würde.
Der Grund war wohl eher der,
dass das Echo auf die Veröffentlichung
für den Schreiber, bzw vermutlichen
Geschäftsinhaber so negativ ausfiel!
Geschäftsschädigend!
Hat da jemand dem Inhaber schaden wollen?
Jede/r, der/die an dem Geschäft vorbeigeht
konnte potentielle/r Kund/e/in sein!
Auch eine dumme Anrede vor dem Geschäft
kann sich geschäftsschädigend auswirken!
Wenn sich der Geschäftsinhaber das leisten kann?
Na, dann darf er sich nicht wundern!
Für Laien gibt es Kurse:
"Recht für Anfänger"
aber nur wenns den Rechtsrechten paßt
Ich hoffe, dieser Kommentar
entspricht nicht Ihrer allgemeinen Intelligenz - oder doch ?
Dann könnten'S ja auch bei der Hundehaltung
irgend so einen Schwachsinn über die Rechten sagen.
ich kenn die Zukunft nicht. Der Kletterheini scheint sie zu kennen. Aber Hafer find ich grundsätzlich gut. Wiiiih, Schnaub.
ups, doppelpost, whiiihihihi
Das hat der richter geschickt gemacht. Jetzt muss man den biertyp doch irgendwie drankriegen können.
könnte man ihm eventuell eine sexuelle belästigung anhängen? ich mein diesmal eine richtig erfundene? So im Namen der Gerechtigkeit sollte das doch ein legitimes Mittel sein.. /s
rubicon (421) 11.10.2018 17:26 Uhr
der Mann ist im Zweifel freigesprochen worden.
Das Dümmste posting der Woche, so schauts aus.
(schläft die male eh schon?)
Nope.
Jetzt aber. Gute Nacht!
Gute Nacht, ohne RS-Sorgen!
Ich bin Schockiert darüber wieviele Poster hier der Selbstjustiz den Weg ebnen.
Wollt ihr das wirklich das sich jeder der Selbstbewusst genug ist, als Richter aufspielt.
Wir haben Jahrtausende gebraucht für ein funktionierendes Rechtssystem.
Anzeige, Staatsanwalt, Gericht, Instanzen, sind einzuhalten, egal wer, egal was,.
Nicht nur Selbstjustiz schönreden, auch gleich mal dem Richter Gesetzesbruch unterstellen. Ganz super.
Die Postings sind schon wieder dreimal so lang wie der Artikel.
Zum Glück muß niemand alles lesen,
wenn alles so wäre wie Rubikon 17:26
wärs ja auch schwer möglich.
Schreib halt weniger! 😂
bist eingeladen, zuerst zu schauen (wer so viel schreibt), und dann zu posten.
Bin ja nicht die Statistik Austria.
Mit Dir geh ich auf ein Bier, wenn du magst.
Und dann schaumma mal...
Lg, Malefiz
lg
Na dann... 😉
Das Dümmste der Woche, gepaart mit Aggressivität:
rubicon (421) 11.10.2018 17:26 Uhr
„der Mann ist im Zweifel freigesprochen worden.“
Das Urteil gegen Frau Maurer ist ein Skandal und ein Armutszeugnis für den Richter!
Skandal:
Das Urteil ist ein Freibrief an alle Verbalobszöniker Obszönitäten via social medias zu senden. Man exkulpiert sich dann mit "Ich war das nicht. Mein account steht allen offen, ich weiß nicht wer da unter meinem Namen obszön war".
Armutszeugnis:
Der Richter selbst war nicht überzeugt, dass der Zeuge (und vermutliche Privatankläger) glaubwürdig ist. Er hätte den letzten Satz des Abs.3 von §111 StGB anwenden können. Der logische Freispruch für Frau M. hätte wie folgt begründet werden können: "... konnte Frau M. berechtigter Weise davon ausgehen, dass der Absender und Verfasser der inkrinimierenden Nachricht diesselbe Person wie der Inhaber des Facebook accounts ist."
Und Posterkolleg_innen, bitte vergesst's einmal den "Stinkefinger"! Der hat mit der gegenständlichen Causa nix zu tun.
Jetzt sind das Berufungsgericht und die Staatsanwaltschaft (falsche Zeugenaussage) d'ran.
der Mann ist im Zweifel freigesprochen worden.
Wo kommen wir da hin, wenn nur weil sie eine Frau ist und noch eine Grüne, der Mann schuldig sein muss?
Wenn der Richter gekonnt hätte, hätte er den Mann verurteilt.
Das Gesetz gilt gleichermaßen für Mann und Frau.
Wäre es umgekehrt gewesen, würde wegen Geringfügigkeit nix vor Gericht kommen.
So schauts aus.
?????
und:
Natürlich gelten Gesetze für jeden Menschen.
Er hat geklagt, drum kann er -in diesem Prozess, in dem er Kläger und Zeuge, damit unter Wahrheitspflicht ist, nicht verurteilt werden.
Da aber seine Lügen sehr offensichtlich sind hat er ein Verfahren zu erwarten und sollte er da verurteilt werden, ein weiteres Verfahren wegen Verleumdung am Hals.
Und wenn das alles eine Kleinigkeit ist.
Soll jemand Ihrer Frau/Tochter solche Grauslichkeiten schreiben ?
Da finden Sie es sicher auch sehr lässig.