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Mann erwürgt Frau wegen Alkoholkonsums, Streitereien und "Bertl"

Von nachrichten.at/apa, 16. Juli 2018, 19:32 Uhr
Symbolbild Bild: APA

LEOBEN. Im Landesgericht Leoben ist am Montag ein steirischer Pensionist wegen Mordes von einem Geschworenensenat zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.

Er hatte gestanden, im Juni 2017 seine Ehefrau erwürgt zu haben, weil diese ihn betrog und auch gar kein Hehl daraus machte. An die Tat selbst konnte er sich nur teilweise erinnern: "Da ist es momentan finster geworden bei mir", schilderte er.

Der Angeklagte machte vor Gericht einen ruhigen und freundlichen Eindruck, er versuchte in keiner Weise, etwas zu beschönigen. Auf die Frage der Richterin, ob er sich schuldig fühle, erklärte der 68-Jährige: "Ja sicher, ich habe immer gesagt, dass ich schuldig bin." Das spätere Opfer hat er 2008 geheiratet, es war seine zweite Ehe. Die Frau hatte einen kleinen Sohn, der allerdings schon 2009 von der Fürsorge in ein Kinderheim gebracht wurde. "Wegen unseres Alkoholkonsums und der Streitereien", meinte der Angeklagte.

Der Verteidiger führte an, sein Mandant habe "unter der langjährigen Ehe mit einer Alkoholikerin" gelitten. Die Streitereien spitzen sich zu, als die Frau einen Bekannten aus der Kindheit wieder traf. "Am Anfang haben wir ihm geholfen, eine Gartenhütte zu entrümpeln", erzählte der Pensionist. Dann sei die 46-Jährige immer allein zu dem Mann, den er nur als "Bertl" kannte, gegangen. "Sie hat gesagt, sie richten die Hütte her und grillen", beschrieb er die Situation.

Doch dann kam die Ehefrau kaum noch nach Hause. Die Richterin fragte, ob er nie an Trennung gedacht habe. "Sie hat gesagt, sie lässt sich den Freund nicht nehmen, sie will eine offene Beziehung, aber keine Scheidung", antwortete der Angeklagte. Außerdem beteuerte seine Frau, sie habe zu ihrem Bekannten nur eine platonische Beziehung. "Als sie mich beim Sex einmal Bertl genannt hat, habe ich es ihr nicht mehr geglaubt", erzählte der Pensionist.

Der Tathergang

Am 24. Juni, einem schwül-warmen Tag, kam die Frau erst am Abend von ihrem Freund nach Hause. Sie fragte ihren Mann, ob er mit ihr ein Bier trinken würde. Der Ehemann willigte ein, die beiden tranken friedlich miteinander und sahen fern. Dann rief wieder Bertl an und sie fing an ihren Rucksack zu packen. Am Telefon sagte sie zu ihrem Freund, dass sie kommen würde. Da stand der Mann nach eigenen Angaben auf, zerdrückte seine Bierdose und sagte: "Du gehst nirgends mehr hin." Er packte sie am Hals und würgte sie, wobei beide auf den Boden fielen. Bei ihm sei es "momentan finster" geworden, schilderte der Angeklagte, über den genauen Hergang konnte er nichts sagen. Die Erinnerung setzte erst nach der Tat wieder ein. "Mir sind die Tränen gekommen und ich habe die Polizei gerufen", erzählte er.

Doch Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig verwies auf weitere Verletzungen, unter anderem Blutunterlaufungen im Gesicht und einen Schädelbruch. Woher diese stammen, vermochte der Beschuldigte nicht zu sagen. "Ich habe sie beim Hals erwischt", konnte er sich noch erinnern. Die folgenden Minuten sind aber seinen Angaben zufolge aus seinem Gedächtnis verschwunden.

"Haben Sie ihre Frau geschlagen?", wollte die Sachverständige wissen. Doch der Pensionist leugnete weitere Gewaltanwendung. Das Opfer sei auf einem Sessel gesessen, er stand davor: "Ich habe sie mit beiden Händen am Hals gepackt und auf den Boden hinunter gedreht", waren seine Erinnerungen. Dabei müsse sich die Frau verletzt haben, so seine Theorie.

Die Geschworenen entschieden, dass es Mord war. Der 68-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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amha (11.322 Kommentare)
am 16.07.2018 19:45

Unverständlich! Besoffene Totfahrer oder hirnlose Mütter (Kind im Auto "vergessen") werden zu bedingten Strafen verurteilt; eine Tat im verständlichen Affekt wird mit 20 Jahren bestraft.

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( Kommentare)
am 16.07.2018 19:56

Ich hoffe, dass da die nächste Instanz korrigierend eingreift.

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926493 (3.101 Kommentare)
am 16.07.2018 22:15

Im verständlichen Affekt? Nein, wirklich nicht. Der Mörder wusste lang genug von der Geschichte und hätte anders reagieren können, er hätte genug Zeit dazu gehabt, die Angelegenheit zu klären.

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