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Kärntner bedrohte Berliner Politiker: Geldstrafe und bedingte Haft

Von nachrichten.at/apa, 05. Juli 2018, 10:51 Uhr

KLAGENFURT / BERLIN. Weil er einen Berliner SPD-Politiker Tom Schreiber auf Facebook bedroht hat, ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein 31-jähriger Student zu 960 Euro Geldstrafe und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

 

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Bereits im Jänner 2016 hatte der 31-Jährige dem Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin eine Privatnachricht geschickt - seine obszönen Beleidigungen endeten mit der Drohung: "(...) im nächsten brennenden Flüchtlingslager bist du!" 

Der Angeklagte bekannte sich vor Richter Dietmar Wassertheurer schuldig. "Das damals hatte viel mit meinem damaligen Arbeitsumfeld zu tun", beschrieb er die Situation vor zwei Jahren. Die Flüchtlingsthematik sei in der Arbeit diskutiert worden: "Am lautesten waren die, die am meisten gegen die Flüchtlinge gehetzt haben." Das habe dazu geführt, dass sich in ihm "ein Grant aufgestaut" habe, für den er kein anderes Ventil gefunden habe.

Mittlerweile versuche er, seine leichte Reizbarkeit in den Griff zu bekommen, weshalb er auch freiwillig mit einer Therapie begonnen habe, beteuerte der Angeklagte. Er sei nach Wien gezogen, habe sein altes Umfeld hinter sich gelassen und sich bereits lange bei dem Politiker entschuldigt. Und: "Mittlerweile engagiere ich mich auch in der Flüchtlingshilfe."

Richter Wassertherurer verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Student bereits einmal wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden war. Er ordnete auch Bewährungshilfe an und erteilte dem Angeklagten die Weisung, seine Therapie fortzusetzen und dem Gericht davon zu berichten. "Bekommen Sie Ihre mangelnde Frustrationstoleranz in den Griff", gab er dem 31-Jährigen noch auf den Weg mit.

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1  Kommentar
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il-capone (10.378 Kommentare)
am 05.07.2018 16:46

Die Therapie könnte der Podgorschek auch brauchen.
Leider hat der Narrenfreiheit ...

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