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Fußfessel für Strasser fix

Von nachrichten.at, 20. Mai 2015, 09:51 Uhr
Ex-Innenminister Strasser bleibt vorerst in Einzelhaft
Ernst Strasser ist in Haft Bild: Reuters

WIEN. Der ehemalige Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Ernst Strasser, bekommt eine Fußfessel.

Diese Entscheidung hat der Leiter der Strafvollzugsanstalt Simmering getroffen, in der Strasser seit Oktober 2014 wegen Bestechlichkeit einsitzt. Entsprechende Medienberichte hat der Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, am Mittwoch der APA bestätigt.

Prechtl betonte, dass sich Strasser während des Strafvollzuges nichts habe zu Schulden kommen lassen und von ihm auch keine Gefahr ausgehe. Der Fall sei wie jeder andere auch umfassend geprüft worden. Voraussetzung für den elektronisch überwachten Hausarrest sind auch eine geeignete Wohnung, die Zustimmung der Personen, die mit ihm gemeinsam in der Wohnung leben sowie ein Arbeitsplatz.

Strasser war wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe im November 2014 in der Vollzugsanstalt Simmering angetreten. Nach acht Wochen hinter Gittern wurde er Freigänger. Er arbeitete tagsüber als Berater für eine Firma und musste jeweils am Abend wieder ins Gefängnis einrücken. Ab Anfang Juni kann er die Strafvollzugsanstalt nun endgültig verlassen und mit der Fußfessel in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln. Eine bedingte Entlassung ist nach der Hälfte der verbüßten Strafe möglich, im Falle Strassers nach eineinhalb Jahren. Die Fußfessel ist für maximal ein Jahr möglich.

Mit der Fußfessel ändert sich für Strasser auch finanziell einiges. Als Freigänger hatte die Strafvollzugsanstalt einen Vertrag mit dem Unternehmen, bei dem er arbeitet. Er selbst bekommt nur so viel Geld, wie auch die Insassen für eine entsprechende Arbeit erhalten, den Rest des Lohnes behält der Bund ein. Mit der Fußfessel schließt er hingegen selbst als Arbeitnehmer einen Dienstvertrag mit seinem Arbeitgeber ab und bekommt das Gehalt, mit er sein Leben bestreiten muss. Außerdem muss er Taggeld für die Fußfessel bezahlen, das maximal 22 Euro pro Tag betragen kann.

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20  Kommentare
20  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 21.05.2015 05:46

.

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 21.05.2015 01:05

will man sich mit dieser Entscheidung eigentlich den internationalen, mafiösen Organisationen anbiedern und ein bestimmtes Signal senden?

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esreichtmirjetzt (5.097 Kommentare)
am 20.05.2015 23:08

Wenn er schon so DUMMist und sich erwischen lassen beim Bestechen, dann soll er auch die volle HAFTSTRAFE absitzen OHNE Fußfessel!!

Da ist meiner Meinung nach schon wieder ein Promistatus!!

ALS Berater Freigang, i hau mi oh

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 20.05.2015 21:10

aber jetzt versuchte Bestechung mit all den Vorwürfen vergleiche, denen Ex-Finanzminister Grasser ausgesetzt ist, dann verstehe ich nicht, dass die versuchte Bestechung im gegenständlichen Fall sofort zügig verurteilt wurde und beim ach so schönen KHG bald einmal alle Verjährungsfristen schlagend werden .......

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( Kommentare)
am 20.05.2015 15:00

Der "Ernstl" war schon immer ein besonderer "Hawara" des niederösterr. Mittelscheitler Pröll, da nimmt es nicht Wunder, dass er von der Justiz pfleglich behandelt wird.

Auch der Neffe des o.a. Pröll, als ehem. Vize und Finanzminister nicht eben eine Leuchte, wurde nicht einmal angeklagt, als er mit seinen Freunden in einem Wildschweingatter wütete und hundert Säue hinrichtete. Ja so eine Schußgeilheit gehört belohnt und nicht bestraft, oder ?

Solange die Justiz in ÖVP-Händen ist, bleiben verschiedene Günstlinge straffrei, oder gibt es schon Anklagen in den Fällen Meinl, Grasser, Meischi und Co ?

Es gilt natürlich die UV

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pepone (60.622 Kommentare)
am 20.05.2015 15:05

traurig

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1949wien (4.127 Kommentare)
am 20.05.2015 23:28

.......auch Grasser ,die Schottermitzi, Gorbach, laufen frei herum!

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observer (22.145 Kommentare)
am 20.05.2015 18:14

helfen dich nichts, wenn nachher aussergerichtliche Exekutivinstanzen die Urteile unterlaufen können und aus unbedingter Haft nach kurzer Zeit Freigang oder Fussfessel mit Aufenthalt daheim wird. Sonst hätte das Gericht ja gleich im Urteil nur eine teilbedingte Strafe aussprechen können. Derartiges muss den Gerichten vorbehalten werden, nicht der Beliebigkeit einer Vollzugsinstanz. Das ist das grundsätzliche Problem und gehört auf verfassungskonforme Weise gelöst. Den Vollzugsbehörden gehört diese Kompetenz weg genommen.

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 21.05.2015 05:45

mit UV wie Tapfer von dir !

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 20.05.2015 13:31

reserviert hat?

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observer (22.145 Kommentare)
am 20.05.2015 13:23

Gerichtsurteile unterlaufen, hier besteht Handlungsbedarf. Ein Urteil ist ein Urteil, nach dem hat vorgegangen zu werden. Alles andere ist ein Frechheit und ein Unterlaufen der Gewaltentrennung durch die Exekutive. Das gehört abgestellt und zwar schnellstens. Der justizminister ist dazu aufgerufen, entsprechende Schritte zu unternehmen. Sollte er dazu nicht willens sein, so sollte sich wohl eine Partei finden, die eine entsprechende Gesetzesinitiative startet. Die, die das nachher blockieren, die werden einen schweren Stand in der Öffentlichkeit haben. Aber offensichtlich wollen manche einen Anschein von Gerechtigkeit wahren und hintenherum die Urteile der Gerichte unterlaufen, wenn es gerade passt. Entscheidungen über Fussfesseln, Freigang etc. gehören in die Kompetenz der Gerichte, das sind Abänderungen der Gerichtsurteile. Am besten wäre es überhaupt, diese Fussfesselregelung abzuschaffen, dann gibt es darüber keine Diskussion über eine unzulässige Kompetenzausweitung der Exekutive.

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franzmichael (1.654 Kommentare)
am 20.05.2015 13:13

beim bauer graf ali?

rein zufällig ,
ohne inhaltliche bedeutung
fällt mir der lieblingsspruch
meines verstorbenen großvaters ein.
eine sau bleibt eine sau.

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tacitus (4.799 Kommentare)
am 20.05.2015 12:02

ihren ehemal. Chef verknacken ?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 20.05.2015 11:27

schade dass er ab Juni wieder voll kassieren darf, denn ich hätte dem Gefängnis vergönnt noch mehr Geld zu kassieren . zwinkern

es war ein gute Kombination :
1) das Wissen von Strasser in der Wirtschaft weiter anzuwenden
2) einen Teil des Lohnes für das Gefängnis einzubehalten
3) Strasser eine Zeitlang im " Häfen " gesessen ist .

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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 20.05.2015 11:03

die Privilegierten und die Ex-Politiker...

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Chrisi1755 (80 Kommentare)
am 20.05.2015 10:28

Also dafür welche Auswirkungen Bestechung haben kann ist m.M. diese Strafe und wie mit diesem Tatbestand umgegangen wird eine absolute Frechheit. Die sch...en uns mit einem Grinser auf den Kopf, und wird man ausnahmsweise überführt ist das auch kein Problem ein paar Monate Hefn und dann Fußfessel.
Einen schönen Dank an unsere unfähige / unwillige Justiz

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( Kommentare)
am 20.05.2015 10:21

Glück.

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tacitus (4.799 Kommentare)
am 20.05.2015 12:01

und Gewissenlosen habens Glück!!!!

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( Kommentare)
am 20.05.2015 19:18

Gewusst wie!

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Gugelbua (31.811 Kommentare)
am 20.05.2015 10:08

grinsen

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