Falll Larissa: 20 Jahre Haft für Mord aus Eifersucht
INNSBRUCK. Angeklagter (24) bedauert vor Gericht vor allem sich selbst: "Es war das Schlimmste, das ich je erlebt habe".
Bis auf den letzten Platz war der Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Innsbruck gefüllt, als der 24-jährige Angeklagte flankiert von Justizwachebeamten hineingeführt wurde. Er soll seine Freundin Larissa B. im vergangenen September erwürgt und ihre Leiche im Inn versenkt haben.
Der Angeklagte bekannte sich vor Richter Norbert Hofer schuldig. "Ich habe sie sehr gemocht, wir wollten es miteinander probieren", sagte er über seine Beziehung zum Opfer. Den Prozess verfolgten neben vielen Freunden auch Larissas Eltern und ihre Schwester. Sie alle rangen mehrmals mit der Fassung.
Er habe Larissa kurz vor der Tat zu einem Treffen mit zwei anderen jungen Männern befragt. "Ich hab’ sie gefragt, ob da was gelaufen ist", meinte er. Sie habe daraufhin mit einem "nein, nein, nein" und einem "ironischen Lächeln" geantwortet. "Dann habe ich nur mehr rot gesehen", schilderte der Angeklagte. Daraufhin geschah alles innerhalb von Sekunden, und er sei sich vorgekommen "wie in einem schlechten Film", fügte der 24-Jährige hinzu. "Ich wollte nie jemanden verletzen. Ich wollte nicht wahrhaben, was passiert ist", beteuerte der junge Mann. "Ich würde mein Leben geben, um das wieder gut zu machen", fügte er hinzu. Er habe viel Zeit gehabt, über das Geschehene nachzudenken, und könne ausschließen, dass er jemals wieder so etwas tun werde. Es sei das Schlimmste gewesen, was er jemals erlebt habe, erklärte der 24-Jährige.
Die Psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner hingegen schloss einen Rückfall des 24-Jährigen, bei dem sie eine "schwere narzisstische Störung" diagnostizierte, nicht aus. Larissa sei eher zufällig zum Opfer geworden: "Es hätte jeden treffen können", sagte Kastner. Der 24-Jährige sei trotz seiner seelischen Störungen zum Tatzeitpunkt aber zurechnungsfähig gewesen. Er sei getrieben von der "Sucht nach einer Beziehung", wisse aber nicht, wie man eine führt. Sie forderte die Einweisung des Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Angeklagte folgte den Ausführungen der Sachverständigen stoisch, den Blick mit im Schoss gefalteten Händen starr auf den Boden gerichtet. Während der gesamten Verhandlung bewegte er sich kaum.
Das Geschworenengericht schloss sich nach kurzer Beratung einstimmig den Forderungen Kastners an.
Das Gericht verhängte 20 Jahre Freiheitsstrafe und die Einweisung in eine Anstalt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.