Ex-Grüne Sigrid Maurer der üblen Nachrede schuldig gesprochen

Von nachrichten.at/apa   09.Oktober 2018

Für die üble Nachrede muss Maurer nach dem Urteil von Einzelrichter Stefan Apostol 150 Tagsätze je 20 Euro, also 3.000 Euro, an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" gehen an den Kläger. Dessen weitergehenden Ansprüche wegen angeblichen Geschäftsrückgangs wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Zudem muss die 33-Jährige die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Video: Erste Statements von Sigrid Maurer und ihrer Anwältin

Maurer "sehr erschüttert"

Sigrid Maurer zeigte sich nach der Urteilsverkündung gegenüber Medien "sehr erschüttert". Sie habe nicht damit gerechnet und könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. "Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen. "Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss."

Richter Stefan Apostol machte in seiner äußerst ausführlichen Urteilsbegründung klar, dass der Tatbestand der üblen Nachrede "massiv" gegeben war und von Maurer ihre Postings auch zugegeben worden waren. Nicht strafbar wäre dies nur dann, wenn die Angeklagte den Wahrheitsbeweis erbracht hätte. Eben dies sei nicht gelungen. Vom Vorwurf der Kreditschädigung gab es hingegen einen Freispruch weil die subjektive Tatseite nicht gegeben war.

Da Twitter als Medium gilt, gab es auch einen Schuldspruch nach den Medienrecht wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Gegenseite hätte befragt werden müssen. Absurderweise hätte ihre Mandantin den Belästiger auch noch kontaktieren müssen, kritisierte Verteidigerin Maria Windhager.

Humorvolles Twitter-Posting

Sigrid Maurer hat auf humorvolle Weise auf Twitter gezeigt, wie sie nach derzeitiger Rechtslage auf Hasspostings regieren könnte. Sie müsse den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat.

"Rechtspolitisch eine Sauerei"

Medienanwalt Michael Pilz hält das Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Maurer für "rechtspolitisch eine Sauerei". Das Urteil sei "formal wohl nicht zu bekritteln". Aber, so Pilz am Dienstag: "Die Beweiswürdigung hätte wohl auch anders ausgehen können." "Was Maurer gemacht hat, war erkennbar eine Notwehraktion", sagte Pilz. 

Verbreitung von Inhalten über Twitter sind Pilz zufolge grundsätzlich eine massenhafte Verbreitung, Twitter gilt wie auch Facebook daher als Massenmedium. Der Autor dieser Inhalte sei aber kein Journalist, sondern gelte in dem Fall als "Medieninhaber", erläuterte der Anwalt. 

Richter glaubt, dass der Kläger lügt

Apostol machte deutlich, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde, doch sei es eben nicht gelungen, nachzuweisen, dass dieser die sexuell anzüglichen Texte wirklich geschickt habe. Die seltsame Interpunktion würde eher auf den früheren Besitzer des Lokals und Administrator der Webseite hindeuten, es könnte aber auch Gast gewesen sein, während der Kläger für ein kurzes Telefonat aus dem Wirtshaus gegangen war.

Besonders mildernd rechnete der Richter Maurers Unbescholtenheit und dass sie aus "achtenswerten Beweggründen" gehandelt habe - eben dass man sich das gefallen lassen muss und derartige Belästigungen nicht strafbar sind. Ebenfalls zugunsten der 33-Jährigen sprach das Tatsachengeständnis, aber es sei eben keinesfalls ein reumütiges Geständnis gewesen. Dies sei von Maurer auch explizit verneint worden. Negativ wurde die Massivität des Vorwurfs an den Geschäftsmann bewertet.

Wirt erwägt weitere rechtliche Schritte

Laut einer Erklärung seines Anwalts, Adrian Hollaender, erwägt der Lokalbesitzer weitere rechtliche Schritte gegen Sigrid Maurer. Der Schuldspruch für die ehemalige Grüne Abgeordnete sei aus juristischer Sicht zu erwarten gewesen, da die öffentliche Anprangerung die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten in eklatanter Weise verletzt habe.

Shitstorm gegen Bierwirt

Maurer hatte am 30. Mai veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.

Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer. Der Unternehmer schloss sich dem Verfahren mit 20.000 Euro an, da er seiner Meinung durch den Shitstorm einen materiellen Schaden erlitten hat. Hinzu kommen medienrechtliche Anträge auf Entschädigung in der Höhe von 40.000 Euro.

Richter Stefan Apostol verlangte beim ersten Verhandlungstermin vom Privatankläger, die Abrechnungen des Umsatzes aus den Monaten nach dem Vorfall herbeizuschaffen, um zu beweisen, dass er eine Erwerbsminderung erlitten hatte, die die verlangte Summe rechtfertigen würden. "Wenn Sie 20.000 Euro angeben und das nicht stimmt, kommt man auch ganz schnell in die Straffälligkeit", meinte Apostol. Laut dem Unternehmer wollte er expandieren, doch seien ihm im Sommer zwei Franchisepartner abgesprungen. Zum Beweis, dass die Geschäfte danach schlecht gelaufen sind, war die Verhandlung vertagt worden.