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Ex-Grüne Sigrid Maurer der üblen Nachrede schuldig gesprochen

Von nachrichten.at/apa, 09. Oktober 2018, 12:17 Uhr
Bild: APA/Hans Punz

WIEN. Mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen übler Nachrede, aber einem Freispruch vom Vorwurf der Kreditschädigung hat am Dienstag der Prozess gegen die frühere Grüne-Abgeordnete Sigrid Maurer am Landesgericht Wien geendet.

Für die üble Nachrede muss Maurer nach dem Urteil von Einzelrichter Stefan Apostol 150 Tagsätze je 20 Euro, also 3.000 Euro, an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" gehen an den Kläger. Dessen weitergehenden Ansprüche wegen angeblichen Geschäftsrückgangs wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Zudem muss die 33-Jährige die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Video: Erste Statements von Sigrid Maurer und ihrer Anwältin

Maurer "sehr erschüttert"

Sigrid Maurer zeigte sich nach der Urteilsverkündung gegenüber Medien "sehr erschüttert". Sie habe nicht damit gerechnet und könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. "Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen. "Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss."

Richter Stefan Apostol machte in seiner äußerst ausführlichen Urteilsbegründung klar, dass der Tatbestand der üblen Nachrede "massiv" gegeben war und von Maurer ihre Postings auch zugegeben worden waren. Nicht strafbar wäre dies nur dann, wenn die Angeklagte den Wahrheitsbeweis erbracht hätte. Eben dies sei nicht gelungen. Vom Vorwurf der Kreditschädigung gab es hingegen einen Freispruch weil die subjektive Tatseite nicht gegeben war.

Da Twitter als Medium gilt, gab es auch einen Schuldspruch nach den Medienrecht wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Gegenseite hätte befragt werden müssen. Absurderweise hätte ihre Mandantin den Belästiger auch noch kontaktieren müssen, kritisierte Verteidigerin Maria Windhager.

Humorvolles Twitter-Posting

Sigrid Maurer hat auf humorvolle Weise auf Twitter gezeigt, wie sie nach derzeitiger Rechtslage auf Hasspostings regieren könnte. Sie müsse den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat.

"Rechtspolitisch eine Sauerei"

Medienanwalt Michael Pilz hält das Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Maurer für "rechtspolitisch eine Sauerei". Das Urteil sei "formal wohl nicht zu bekritteln". Aber, so Pilz am Dienstag: "Die Beweiswürdigung hätte wohl auch anders ausgehen können." "Was Maurer gemacht hat, war erkennbar eine Notwehraktion", sagte Pilz. 

Verbreitung von Inhalten über Twitter sind Pilz zufolge grundsätzlich eine massenhafte Verbreitung, Twitter gilt wie auch Facebook daher als Massenmedium. Der Autor dieser Inhalte sei aber kein Journalist, sondern gelte in dem Fall als "Medieninhaber", erläuterte der Anwalt. 

Richter glaubt, dass der Kläger lügt

Apostol machte deutlich, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde, doch sei es eben nicht gelungen, nachzuweisen, dass dieser die sexuell anzüglichen Texte wirklich geschickt habe. Die seltsame Interpunktion würde eher auf den früheren Besitzer des Lokals und Administrator der Webseite hindeuten, es könnte aber auch Gast gewesen sein, während der Kläger für ein kurzes Telefonat aus dem Wirtshaus gegangen war.

Besonders mildernd rechnete der Richter Maurers Unbescholtenheit und dass sie aus "achtenswerten Beweggründen" gehandelt habe - eben dass man sich das gefallen lassen muss und derartige Belästigungen nicht strafbar sind. Ebenfalls zugunsten der 33-Jährigen sprach das Tatsachengeständnis, aber es sei eben keinesfalls ein reumütiges Geständnis gewesen. Dies sei von Maurer auch explizit verneint worden. Negativ wurde die Massivität des Vorwurfs an den Geschäftsmann bewertet.

Wirt erwägt weitere rechtliche Schritte

Laut einer Erklärung seines Anwalts, Adrian Hollaender, erwägt der Lokalbesitzer weitere rechtliche Schritte gegen Sigrid Maurer. Der Schuldspruch für die ehemalige Grüne Abgeordnete sei aus juristischer Sicht zu erwarten gewesen, da die öffentliche Anprangerung die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten in eklatanter Weise verletzt habe.

Shitstorm gegen Bierwirt

Maurer hatte am 30. Mai veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.

Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer. Der Unternehmer schloss sich dem Verfahren mit 20.000 Euro an, da er seiner Meinung durch den Shitstorm einen materiellen Schaden erlitten hat. Hinzu kommen medienrechtliche Anträge auf Entschädigung in der Höhe von 40.000 Euro.

Richter Stefan Apostol verlangte beim ersten Verhandlungstermin vom Privatankläger, die Abrechnungen des Umsatzes aus den Monaten nach dem Vorfall herbeizuschaffen, um zu beweisen, dass er eine Erwerbsminderung erlitten hatte, die die verlangte Summe rechtfertigen würden. "Wenn Sie 20.000 Euro angeben und das nicht stimmt, kommt man auch ganz schnell in die Straffälligkeit", meinte Apostol. Laut dem Unternehmer wollte er expandieren, doch seien ihm im Sommer zwei Franchisepartner abgesprungen. Zum Beweis, dass die Geschäfte danach schlecht gelaufen sind, war die Verhandlung vertagt worden.

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283  Kommentare
283  Kommentare
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primavera13 (4.190 Kommentare)
am 15.10.2018 14:53

In Zukunft wird es wohl reichen, wenn ein Besitzer eines Accounts sagt, ich war das nicht, der Computer ist für Einbrecher jederzeit zugänglich und so ein Einbrecher wird es wahrscheinlich auch gewesen sein.

Weisen sie vor Gericht einmal nach, dass es kein Einbrecher war.
Wird ziemlich schwierig werden.

Also dann doch: vom Account des XY wurde an mich gesendet.
Was hätte das aber geändert? Den shitstorm hätte er trotzdem bekommen. Da hat einer viel Glück gehabt wegen einer nicht ganz korrekten Formulierung.

Jeder normale Mensch hätte aber auch geglaubt, dass der Inhaber des Accounts die Nachricht geschrieben hätte.

Hetze zahlt sich halt oft doch aus, egal wer auch die Nachricht hier im Konkreten geschrieben haben mag, da die Rechtsvorschriften so lax sind und die Opfer nicht wirklich schützen.

Stellen sie nun ihren Computer im Öffentlichen Raum auf und hetzen Sie so viel wie sie wollen. Den Persilschein dafür gibt es von Ihrer Justiz.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 10.10.2018 15:30

Gestern in der ZiB 2 (bei Armin Wolf), da war der Medienanwalt, ich glaube er ist auch Verfassungsr.ichter.

Er sagte: Die S. M. hätte nur veröffentlichen müssen dass vom facebook-account des Herrn X dies Beleidigungen gekommen sind. Und nicht der Herr X hat sie geschickt.
Erkennen alle überhaupt den Unterschied?
Sie wäre aus dem Schneider gewesen, denn das ist die Wahrheit und die hätte sie auch beweisen können.
Aber so?

Begreift das endlich, ihr alle, die sie so bedauern und jetzt herumsudern!

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 10.10.2018 15:40

Und der ZiB 2-Gast hat übrigens auch ihre selbstgefällige Darstellung der “journalistischen Sorgfaltspflicht“ zerpflückt.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 10.10.2018 10:41

bei der Gesetzgebung läuft vieles schief - da werden auch Unternehmer ononym geschützt die jahrelang den Staat mit Steuerhinterziehung betrogen haben und weiter betrügen - auch die dürfen nicht genannt werden, obwohl sie die Gemeinschaft =UNS betrügen - ich möchte als Steuerzahler wissen, wer sich durch Betrug bereichert, denn da möchte ich nicht einkaufen oder ein Geschäft machen.

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 10.10.2018 07:52

Der Herr Rechtsexperte Pilz sowie die Frau Maurer haben es offensichtlich immer noch nicht verstanden worum es geht.

Sie hätte den Rechtsweg wählen sollen anstatt den öffentlichen Pranger.

Was würden sie sagen wenn sie zu unrecht einem Shitstorm ausgesetzt werden?

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 10.10.2018 15:07

Ersteres stimmt.

Zweiteres nicht. Es hätte keinen Rechtsweg für sie gegeben.
Was sie hätte machen können: ihn einfach blockieren. Seine Nachrichten anonymisiert veröffentlichen. Oder mit "vom Account des ... gesendet" statt von ihm selber.

Aber was soll's. Man wird sehen, wie die Berufungsinstanz entscheidet. Ich fürchte nur, dass es auch nicht anders ausgehen wird.

Hut ab jedenfalls vor dem Richter! Seine persönlichen Präferenzen waren klar zu erkennen, dennoch hat er nach Recht und Gesetz entschieden. So soll es sein.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 10.10.2018 15:36

Auskenner, richtig!
Siehe mein Posting oben von 10.10.2018 15:30 Uhr.

….Oder mit "vom Account des ... gesendet" statt von ihm selber.
.
Ja, das wär's gewesen, den Beleidigungen wäre nachgegangen worden.
Aber die vom Hass zerfressene Dame muss ja - ohne Beweise – sofort voll auf den Herrn X hindreschen.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 10.10.2018 01:17

Nach meiner Einschätzung wird es das Urteil in höherer Instanz hochkant aushebeln. Der Richter hat natürlich versucht, dass nicht jener Fall eintritt, dass man ihm das Urteil wegen ungenügender Sachverhaltserhebung zurückschmeisst, deshalb hat er viel dahergelabert um das zu übertünchen, aber die wesentlichen Dinge hat er nicht erhoben bzw. erheben lassen. Es gibt mehrere methodische Möglichkeiten, im konkreten Fall Faktenbeweise zu schaffen.

Schließlich hat das Urteil massive Schlüssigkeitsprobleme, z.B. kann ich nicht jemanden als Lügner in Bezug auf seine Unschuld darstellen, den ich dann als unschuldig bezeichne; das ist ja hochgradig widersinnig.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 10.10.2018 01:26

Ein guter Richter hätte einen, von dem er glaubt, dass er lügt, sich so im eigenen Lügennetz verstricken lassen, dass er ihn vielleicht gar nicht mehr in die Enge treiben muss. Es gibt zwar "Steher", aber am Ende kommt doch jede Lüge auf, man muss nur ein bisschen Geduld und Gefühl in der Befragung haben.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 10.10.2018 04:22

Sie schreiben sehr dumm und einseitig. Und der Pilz (nicht der Ex-Grüne) ist auch nicht ganz belesen über die Sache mit seiner "Notwehr-Variante". Ein posting in der Presse sagt da mehr als tausend Worte:

pmxpt 09.10.2018 15:09
13 ★

1. Notwehr muss unmittelbar erfolgen. Nachdem sich Fr. Maurer juristisch beraten liess ist da weit und breit keine Notwehr zu sehen
2. Notwehr muss natürlich gegen den gehen, der "angreift" und nicht gegen den man glaubt dass er es ist. Und wenn man denn falschen erwischt, ist man halt selbst juristisch dran.

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Qwertz1 (1.350 Kommentare)
am 10.10.2018 00:14

LIEBE OÖN IHR SEITS ZUM KOTZEN; DIE GANZEN RECHTSEXTREM HETZER LÄSST IHR STEHEN, ANGST DAS EUCH DIE BRAUNE REGIERUNG FALLEN LÄSST.
An die Hetz Poster, mir graust vor euch mehr als vor dieser Regierung!

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 09.10.2018 23:42

Ich hab mir mit Vergnügen die Rezensionen vom Craftbeershop auf Google durchgelesen.
Carma is a bitch. grinsen
(Dieses Posting hat keinen Zusammenhang mit dem obigen Artikel, und wurde außerdem noch von der Hauskatze geschrieben)

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gumba (2.891 Kommentare)
am 09.10.2018 23:47

Hat die katze eine Aufenthaltsbewilligung? Craftbeer ist oft überteuerte pi..... das beste bier kommt aus Freistadt.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 09.10.2018 23:49

Die Katz' is illegal und hat liederliche Gewohnheiten.

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gumba (2.891 Kommentare)
am 10.10.2018 00:11

Ich auch jetzt. Die sind total lustig überhaupt der teil mit dem würstchen und den schmierigen typen die rumlungern.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 09.10.2018 23:37

Die vielen Linksposterlinge hier wollen einfach nicht einsehen, dass üble Nachrede eine ernste Straftat darstellt. Und kann man die bösen Sachen, die man behauptet, nicht nachweisen, wird es unangenehm.

Genau um das geht es hier.

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derkommentator (2.246 Kommentare)
am 10.10.2018 01:00

Erklären Sie das mit dem Nachweisen einmal Gudenus bitte.
Danke für Ihre Bemühungen.

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 09.10.2018 23:22

die ganze sache
mir wird übek -
ich brauch an kübel

wie dumm ist denn das alles?

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ichauchnoch (9.778 Kommentare)
am 09.10.2018 22:04

Maurer verurteilt, Fussi freigesprochen - das ist die österreichische Justiz!

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danube (9.663 Kommentare)
am 09.10.2018 23:45

Fußi hat es schlau gemacht und geschrieben, dass die Spö Druck machen werde und nicht er selbst. Somit ist er aus dem Schneider.

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 09.10.2018 21:49

Wie geht es der werten Leserschaft, wenn sie als Frau in einer derart derben und oszönen Weise genötigt würden?
Respektive, wenn das Ihrer Tochter, Ehefrau, Mutter, Freundin "passieren" würde.
Unabhängig ihren persönlichen Rachegelüsten Frau Maurer gegenüber.
Danke.

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NedDeppat (14.143 Kommentare)
am 09.10.2018 23:16

Trollig

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 09.10.2018 23:41

Um das geht es hier aber nicht!
Dass diese Obszönitäten unwürdig sind bestreitet hier niemand.
Das gibt Fr. Maurer noch lange nicht das Recht sich über Gesetze und Rechte anderer hinwegzusetzen.
Darüber wurde geurteilt.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 10.10.2018 15:14

Meine Frau und meine Tochter sind nicht so blöd wie die S.M.
(Okay, meine Ex-Frau vielleicht schon, aber das ist ja auch meine Ex. Geht mich nix mehr an.)

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 09.10.2018 20:42

Maurer hat mit Stinkefinger nach Abwahl der Grünen die Bürger beleidigt. Niemand hat Maurer deswegen geklagt, die Siggi teilt gerne aus kann aber nicht einstecken.

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CarlCarlson (1.919 Kommentare)
am 09.10.2018 23:40

Wenn dann wäre die Krone zu verklagen gewesen. Die hat nämlich die Story daraus gemacht die Sie hier so uninformiert verbreiten.

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gumba (2.891 Kommentare)
am 09.10.2018 23:44

Die krone kauft sich überall raus. Wieviel presseförderung die bekommen und wofür.

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gumba (2.891 Kommentare)
am 09.10.2018 23:52

Die krone kauft sich überall raus. Wieviel presseförderung die bekommen und wofür.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 09.10.2018 20:08

Jeder Beitrag in einem Medium, egal ob Print oder Netz, der namentlich(!) gezeichnet, dürfte erst dann dieser Person zugrechnet werden, wenn wir uns noch einmal versichert haben, dass da auch bestimmt kein Irrtum passiert ist. Jede e-mail am Ende einer längeren Korrespondenz, in der Z einem mühsam ausgehandelten Vereinbarungsentwurf zustimmt, wäre wertlos - ich müsste erst telefonisch nachfragen, ob dieses eine Mal nicht ein anderer (Katze? Kleinkind? Zufälliger Gast?) diese Nachricht geschrieben hat.

Come on. It's 2018.

Nachsatz: ich habe nicht noch einmal nachgefragt, ob dieses Urteil wirklich verkündet wurde. Steht zwar in den social media, im Standard und sonstwo, aber wer weiß, ich könnte meine journalitische Sorgfaltspflicht trotzdem verletzt haben. Ich entschuldige mich also gleich vorweg bei allen, die sich davon beleidigt oder verletzt fühlen könnten.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 09.10.2018 23:36

Stellen sie sich jetzt nicht dümmer als ihre Vergleiche.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 09.10.2018 20:08

Setzen wir dieses Grundvertrauen nämlich außer Kraft, ist nicht nur JEDE öffentliche Diskussion - die auf den social media ja von Zitaten lebt! - unmöglich geworden.

Nein: der gesamte Rechtsverkehr, der heutzutage ja über weite Strecken elektronisch abgewickelt wird, bräche zusammen: ich müsste ja, bei JEDER Nachricht - auch ohne jeden weiteren Anlass! - erst nachfragen, ob sie wirklich vom dort aufscheinenende Verfasser, von seinem account stammt. Sonst riskiere ich, wenn ich mich auf diese Nachrichten berufe, einen Straf(!)prozess.

Konsequent fortgedacht bedeutet das Urteil gegen Maurer aber genau das. Und noch mehr: der Leserbrief in einer Print-Zeitung, gezeichnet von X, dürfte in der öffentlichen Diskussion erst dann X zugerechnet werden, wenn wir von diesem selbst eine nochmalige Bestätigung erhalten haben. Jeder Beitrag in einem Medium, egal ob Print oder Netz, der namentlich(!) gezeichnet, dürfte erst dann dieser Person zugrechnet werden, wenn wir uns noch einmal versichert

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 09.10.2018 20:21

Es wird keine öffentliche Diskussion verhindert oder behindert.

Hingegen werden richtigerweise Verleumdungen gerichtlich geahndet.

Das Urteil ist richtig. Wir brauchen keine Selbstjustiz, keinen mittelalterlichen Pranger.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 09.10.2018 21:42

Also der Multinicker Suppenheld/betterthentherest/spoe/DonMartin & Co ist ein höchst zweifelhafter Charakter, der internetsüchtig ist und sich nachgewiesenermaßen hier mit Mulitinicks selbst zustimmt, in der Realität ist er aber nur ein armes Würstel wie ein Wäschetrockner (große Klappe - heiße Luft), das vom ererbten Vermögen seines Vaters und vom Börsenzocken lebt und sonst nur 24/7 hier im Forum den neoliberalen Besserwisser gibt.

Zur Erklärung: Mein PC/Tablett/Smartphone ist immer unbeaufsichtigt - jeder könnte das geschrieben haben...

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 09.10.2018 23:31

Ihre Vermutungen wurden nicht nachgewiesen.
Haben sie übrigens schon einmal etwas von der DSGVO gehört?
Konsequent angewendet müsste man, bevor man jemanden ein email schreibt vorher anfragen (z.b telefonisch, möglicherweise per email,...) ob man ihm eine email schicken darf.
So etwas ist natürlich absurd - kommt aus der EU und ist deshalb nicht weiter verwunderlich.
In der Praxis hat sich seit der DSGVO auch der Anteil an SPAMmail nicht verringert- das ganze ist wohl mehr ein Papiertiger um schikanieren zu können. Anderes Thema.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 09.10.2018 23:32

Man kann nur hoffen, dass Sie keine Familie haben, der Sie zur Last fallen.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 09.10.2018 23:34

Sind sie schizophren?

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 09.10.2018 20:07

Kurze Anmerkung zum Fall Maurer

Ich halte das soeben bekannt gewordene Urteil im Fall von Sigi Maurer für verfehlt: das Erstgericht wirft ihr vor, dass sie sich nicht davon überzeugt hätte, dass die von ihr weiterverbreitete (schlimme, widerliche) Nachricht auch tatsächlich von der Person stammt, von deren account sie gekommen ist. Das halte ich, pardon: für absolut lebensfremd.

Ich MUSS mich im 21. Jhdt. darauf verlassen können, dass elektronische Nachrichten von einem bestimmten account, kommen sie nun über sms, instagram, facebook oder twitter, auch vom Inhaber dieses accounts stammen - und zwar jedenfalls und immer SO lange, bis zumindest erkennbare Hinweise auf das Gegenteil vorliegen.

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 09.10.2018 20:17

Jeder Briefabsender kann ebenso wie jeder E-Mail Absender gefaked sein.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 09.10.2018 23:22

Ich wünsche ihnen bei den nächsten phishing mails toi toi toi!

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 09.10.2018 20:04

Sie wurde nicht-öffentlich beschimpft und hätte sich dagegen juristisch zur Wehr setzen können.

Stattdessen hat sie öffentlich darauf reagiert und konnte den Wahrheitsbeweis nicht antreten.

Juristisch einwandfrei und wird auch durch die Instanzen halten.

Mag schon ein massiver Wappler sein... aber man muss sich halt überlegen, wenn man öffentlich bezichtigt.

Hätte man eigentlich von einer ehemaligen NR-Abgeordneten erwarten können.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 09.10.2018 21:52

Und sofort hat er dem Parteimedium ein "Interview gewährt"...

https://www.unzensuriert.at/content/0027698-Klage-gegen-ehemalige-Gruen-Abgeordnete-Sigi-Maurer-Hier-ist-der-Beweis-des-Klaegers

Richter glaubt, dass Kläger lügt
"Ich bin überzeugt, dass der Kläger lügt", sagte der Richter weiter. Er habe tendenziös geantwortet, entweder wolle er seine eigene Tat verdecken "oder er weiß genau, wer es war und will den nicht hineinreiten". Es sei jedenfalls unglaubhaft, dass der Wirt nicht wisse, wer für die Nachrichten verantwortlich sei. "Wir können aber nicht klären, wer es war."

https://diepresse.com/home/panorama/wien/5510137/ExGruene-Sigrid-Maurer-wegen-uebler-Nachrede-schuldig-gesprochen

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 09.10.2018 23:20

Die Maurer ist überzeugt, der Richter ist überzeugt und dennoch gibt es nicht den Beweis.
Die Unschuldsvermutung hat also noch einen Stellenwert im Rechtsstaat.

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danube (9.663 Kommentare)
am 09.10.2018 20:01

Sie hätte den Wirt sofort zur Rede stellen bzw. seine Stellungnahme fordern sollen.

Dann hätte sie ihn verklagen können und erst nach dem Urteil ihren Tweat ablassen können. So stand er nur unter Verdacht. Als Politikerin hätte sie es besser wissen können.

Es soll auch nicht üblich sein, dass man jede persönliche Angelegenheit in sozialen Medien öffentlich macht und urteilt.

Mag sein, dass der Wirt lügt, aber ohne Regeln würde das Verhalten im Netz noch ärger ausarten.

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 09.10.2018 20:38

Natürlich lügt der Wirt. Aber ich stimme zu, dass die richtige Reaktion eine Anzeige bei der Polizei gewesen wäre.

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gumba (2.891 Kommentare)
am 09.10.2018 23:01

Bitte er ist ein craft beer sommelier und ein ladies man. Zukünftige frauen werden sich um ihn reissen. Echtes heiratsmaterial.

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xerxes (3.689 Kommentare)
am 09.10.2018 19:55

Hat die Maurer heute auch - wie nach ihrem Abgang aus dem Parlament - ihren Stinkefinger dem Richter gezeigt?

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Perry22 (619 Kommentare)
am 09.10.2018 19:48

Sehr sehr lustig: da gibt es immer wieder, die hören GRÜN und flippen aus.

Es sei all jenen gesagt: die beleidigenden, herabwürdigen Postings sind unbestritten, ebenso, dass es vom Rechner dieses Bierverkäufer aus gemacht wurde. Und das ist auch kein öffentlicher Rechner, an dem sich dauernd Fremde sitzen.

Also: es wurde beleidigt, beschimpft, gedroht.

Für mich ist es dabei völlig egal, ob die bedrohte Frau bei den Grünen, den Schwarzen oder den Roten oder den Blauen ist. Es ist in jedem Fall verewerflich und muss für solche Typen Konsequenzen haben.

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bravespferd (4.628 Kommentare)
am 09.10.2018 20:08

tjo.. das denken sich 99,9% auch.. nur wie, ohne der Verläumdung gleichzeitig Tür und Tor zu öffnen. Blöd in dem Fall. Sicher gut in anderen Fällen, unsere derzeitige Gesetzeslage.

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 09.10.2018 19:41

Diese Halblustige Frau ist sich sicher?
Also muss er es natürlich gewesen sein weil sie sicher ist.
Ich bin mir auch sicher das die Frau allen nicht Linken den Stinkefinger gezeigt hat.
Also auf zum Anwalt.

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 09.10.2018 19:25

"Ex-Grüne Maurer"

Sie ist nicht mehr Mitglied der Grünen?

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