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Bürgermeister mit Praline vergiftet: Verteidiger will den Fall neu aufrollen

12. Februar 2018, 00:05 Uhr
Bürgermeister mit Mon Chéri vergiftet Verteidiger will den Fall neu aufrollen
Zehn Jahre nach dem Mordversuch an Bürgermeister Hannes Hirtzberger soll der Fall neu aufgerollt werden. Bild: Weihbold

KREMS. Private Gutachter bezweifeln, dass genügend Strychnin in eine solche Praline passt.

Zehn Jahre nach dem Mordversuch am Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger mit einer vergifteten Praline will der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz den Fall neu aufrollen. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens soll "so schnell wie möglich" – also in maximal zwei bis drei Wochen – erfolgen, bestätigte Blaschitz am Sonntag.

Im Februar 2008 wurde Hirtzberger durch eine mit Strychnin versetzte Praline vergiftet und ist seitdem ein Pflegefall. Ende Februar 2008 erfolgte die Festnahme eines verdächtigen Heurigenwirtes aus demselben Ort. Helmut O. wurde später wegen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine DNA war auf einer Grußkarte, die der Praline beigelegt war, nachgewiesen worden.

Bürgermeister mit Mon Chéri vergiftet Verteidiger will den Fall neu aufrollen
Bürgermeister Hannes Hirtzberger Bild: APA

17 bis 20 Pralinen nötig?

Blaschitz will nun im Auftrag des früheren Heurigenwirtes einen Wiederaufnahmeantrag am Landesgericht Krems einbringen. Er verwies dazu auf zwei Gutachten von deutschen Rechtsmedizinern und einem Professor aus Österreich. Diese würden nahelegen, dass es technisch nicht möglich sei, die notwendige Menge an Strychnin in einer Praline unterzubringen. Laut dem Strafverteidiger hätte es dazu 17 bis 20 Pralinen benötigt. "Es widerspricht den Naturgesetzen, diese Menge Strychnin in einem Mon Chéri unterzubringen. Das ist technisch nicht möglich. Das ist, als wollte ich einen Doppler in ein Seidelglas füllen", sagte Blaschitz.

Sein Mandant habe außerdem kein Motiv für die Tat gehabt: "Normalerweise passieren solche Dinge eher im engsten familiären Umfeld", merkte der Anwalt dazu an.

Zu den Chancen für eine Wiederaufnahme zeigte sich Blaschitz optimistisch. Er gestand aber ein, dass es eine "schwierige Sache" werden könnte, ein rechtskräftiges und vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigtes Urteil auszuhebeln. Der OGH hatte bei einer Berufungsverhandlung im Jahr 2009 die Strafe von ursprünglich 20 Jahren Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgedehnt.

Video: Zehn Jahre nach dem Mordversuch am Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger will Strafverteidiger Wolfgang Blaschitz den Fall neu aufrollen. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stehe "unmittelbar bevor".

Bereits Ende 2016 gab es einen Anlauf zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Antrag wurde vom früheren Heurigenwirt jedoch wieder zurückgezogen. Laut Blaschitz deshalb, weil der damalige Anwalt die Vorgehensweise nicht mit seinem Mandanten abgestimmt hatte. Dass erst jetzt eine Wiederaufnahme angestrengt werde, erklärte der Strafverteidiger damit, dass sein Mandant lange gebraucht habe, um das nötige Geld für die Gutachten, die ihn entlasten, aufzutreiben.

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