Bub stürzte bei Kindergarten-Ausflug ins Freibad: Geldstrafen

Von nachrichten.at/apa   17.Mai 2018

Im Dezember war der 23-Jährige am Bezirksgericht Bleiburg zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt worden, eine 24-jährige Kindergärtnerin bekam eine Strafe von 60 Tagessätzen a 25 Euro - wegen ihres höheren Einkommens. Eine zweite Kindergärtnerin wurde freigesprochen, weil sie erst ins Bad gekommen war, als das Kind schon im Wasser gewesen sein musste. Am Landesgericht Klagenfurt wurde das erstinstanzliche Urteil im wesentlichen bestätigt. Allerdings wurde die Geldstrafe des Badewarts auf 50 Tagessätze herabgesetzt. Es sind keine weiteren Berufungen mehr möglich, das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft war wegen zu geringer Strafen in Berufung gegangen. Staatsanwältin Ines Küttler sah die Gefahr von "Bagatellisierungseffekten". Der Badewart wollte seinen Schuldspruch nicht akzeptieren und bekämpfte das Urteil. Er bekannte sich nicht schuldig. Zum Zeitpunkt des Unfalls war er im Keller mit der Wartung der Bädertechnik beschäftigt. Die Kindergärtnerin hatte sich von Beginn an schuldig verantwortet und den erstinstanzlichen Schuldspruch auch akzeptiert.

Der Richtersenat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Bernd Lutschounig entschied sich zu einer neuerlichen Beweisaufnahme. Mehrere Zeugen wurden erneut befragt, außerdem wurde ein medizinischer Sachverständiger hinzugezogen. Dieser erklärte, dass der Bub mindestens fünf Minuten im Wasser gelegen haben musste, bevor er geborgen wurde und die Reanimation begann. Wäre er innerhalb von drei Minuten gerettet worden, wäre er wohl ohne Dauerschäden davon gekommen.

In der Urteilsbegründung sprach Lutschounig von "gravierendem Organisationsverschulden", weil der 23-Jährige als einzig verantwortlicher Badewart noch viele weitere Aufgaben hatte und die Aufsicht über die Becken niemandem delegieren konnte. Als ihm bekannt wurde, dass eine größere Gruppe Kleinkinder ins Bad kommen sollte, hätte er nicht in den Keller gehen dürfen, um sich der Wartung der Bädertechnik zu widmen - "falsche Prioritätensetzung", so der Gerichtspräsident. Die Strafe wurde jedoch herabgesetzt. "Der primäre Sorgfaltsverstoß lag bei der Kindergartenpädagogin." Eine Anhebung der Strafe sahen die Richter als nicht notwendig an, die Gefahr der Bagatellisierung des Vorfalls sei nicht gegeben.

Ob mit dieser Berufungsverhandlung der Fall völlig abgeschlossen ist, bleibt vorerst unklar. Staatsanwältin Küttler behielt sich Ermittlungen gegen die Eltern des Badewarts vor - der Vater war der Pächter, die Mutter sollte aufpassen, während ihr Sohn im Keller beschäftigt war.