Bleibt Peter Seisenbacher in Freiheit?

21.September 2017

Der zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher wird sich möglicherweise nie vor einem österreichischen Gericht wegen der gegen ihn erhobenen Missbrauchsvorwürfe verantworten müssen.

Denn die Behörden in der Ukraine, wo Seisenbacher am 1. August festgenommen worden war, gehen von einer Verjährung der Delikte aus. Wie berichtet, wirft die österreichische Staatsanwaltschaft Seisenbacher vor, in einem Wiener Judo-Verein zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum unmündige Mädchen missbraucht zu haben.

Laut ukrainischem Recht sind diese Straftaten nach fünf bzw. zehn Jahren verjährt, wie es in einer der APA vorliegenden amtlichen Darstellung heißt. Sollte es bei der Sichtweise bleiben, wäre Seisenbachers Auslieferung nach Österreich unzulässig.

Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, war nach seiner Festnahme in der Ukraine am 1. August zwar in Auslieferungshaft genommen worden. Am 8. September entließen ihn die ukrainischen Behörden allerdings aus der Haft.

Nach Informationen des österreichischen Justizministeriums soll sich Seisenbacher nach wie vor in Kiew aufhalten, sein Pass soll ihm abgenommen worden sein.

"Dass er damals enthaftet wurde, kam für uns schon überraschend", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums in Wien auf OÖNachrichten-Anfrage.

"Stehen in Kontakt mit Kiew"

Sie betonte, dass das Auslieferungsverfahren nach wie vor laufe. „Wir stehen in Kontakt mit Kiew und hoffen, dass die Entscheidung noch nicht endgültig ist.“ Das Grundproblem bestehe eben darin, dass sexueller Missbrauch laut ukrainischem Strafrecht nur ein „mittelschweres“ Delikt darstelle, das nach zehn Jahren verjährt sei.

Der Prozess gegen Peter Seisenbacher hätte am 19. Dezember 2016 in Wien starten sollen, diesem hatte sich Seisenbacher jedoch durch Flucht entzogen. (kri)