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Betrugsprozess gegen Baumeister hat begonnen

Von nachrichten.at/apa, 19. November 2018, 13:06 Uhr

KLAGENFURT. Gegen zwei ehemalige Geschäftsführer - 46 und 73 Jahre alt - von mittlerweile liquidierten Baufirmen ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein Verfahren wegen schweren Betruges, fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und betrügerischer Krida eröffnet worden.

Der Schaden soll laut Anklage in Summe gut 500.000 Euro betragen. Beide Angeklagten wiesen jede Schuld von sich.

Laut Anklagevortrag von Staatsanwältin Doris Kügler hat der 46-jährige Kärntner Baumeister zwei Unternehmen zur Sanierung von Wohnraum gegründet, die beide in den Konkurs geschlittert sind. In Folge seien im Jahr 2015 zahlreiche Betrugsanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.

Die Unternehmen haben sich den Kunden in den Jahren 2012 bis 2014 als Generalunternehmer angeboten, von den Förderungsanträgen über Finanzierungen bis hin zu allen Arbeiten alles abzuwickeln, und Pauschalzahlungen vereinbart, so die Anklage. Die Kunden zahlten, aber auf den Baustellen ging nichts weiter, weil die Angeklagten die Subunternehmen nicht bezahlten. Geschädigt seien sowohl verschiedene Subunternehmen als auch Kunden, die sich als Privatbeteiligte an dem Verfahren anschlossen. Der Betrugsschaden beträgt laut Kügler rund 367.000 Euro, der Kridaschaden 137.300 Euro. Darüber hinaus hätten sich die Angeklagten überhöhte Löhne ausgezahlt und Jahresabschlüsse nicht korrekt erstellt.

Die beiden Angeklagten redeten sich aufeinander aus. Der 46-Jährige erklärte, nichts mit der Geschäftsführung zu tun gehabt zu haben, er sei nur für den technischen Teil zuständig gewesen. Er habe sogar 2015 allein noch zahlreiche Förderakten abgerechnet, um einen höheren Schaden abzuwenden.

Der Verteidiger des Älteren, Rechtsanwalt Herbert Felsberger, hingegen gab an, sein unbescholtener Mandant habe nach seiner Pensionierung den Teilzeitjob als Geschäftsführer aufgrund eines Inserats gefunden und sei geringfügig fünf Stunden pro Woche beschäftigt gewesen. Der pensionierte Betriebswirt habe nur Büro- und Kontrolltätigkeiten ausgeübt, mit der operativen Tätigkeit nichts zu tun gehabt, von strafbaren Handlungen nichts gewusst und auch nicht daran teilgenommen. Er habe niemanden täuschen und schädigen wollen und habe sich nicht bereichert, erklärte Felsberger.

Der 46-Jährige ist wegen jener Delikte, wegen der er auch am Montag vor Gericht stand, bereits mehrfach vorbestraft. Er erzählte in der Einvernahme durch die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Michaela Sanin, er habe die Firma Energiespar- und Sanierungsgmbh (ESG) mit offiziellem Firmensitz in Wien - die Geschäftstätigkeit wurde aber ausschließlich in Kärnten abgewickelt - im Jahr 2011 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin übernommen und das Unternehmen bis zum 22. August 2012 allein geführt. Zu diesem Zeitpunkt sei dann der Mitangeklagte als Geschäftsführer eingestiegen.

Über das Unternehmen wurde Ende 2012 ein Sanierungsverfahren eröffnet, wobei die letzte Rate der vereinbarten 36-Prozent-Quote jedoch nicht bezahlt wurde. 2013 wurde die AI (All inclusive) gegründet, die ebenfalls zahlungsunfähig wurde. Der 46-Jährige firmierte als gewerberechtlicher, der 73-Jährige als handelsrechtlicher Geschäftsführer. Der Schöffensenat wird nun die einzelnen der angeklagten Fälle verhandeln. Die Richterin kündigte aufgrund der zahlreichen Fälle eine lange Dauer des Verfahrens an. Der nächste Termin ist für diesen Dienstag angesetzt.

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