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Becherwerfer bei Sturm Graz-Spiel muss in Haft

Von nachrichten.at/apa, 19. Oktober 2018, 14:19 Uhr

Ein 34-jähriger Steirer ist am Freitag am Bezirksgericht Hermagor wegen eines Becherwurfs im August im Grazer Fußballstadion verurteilt worden.

Richterin Andrea Wetschnig verurteilte ihn zu drei Monaten Haft. Während des Spiels Sturm Graz gegen Larnaka hatte er einen mit Bier gefüllten Hartplastikbecher auf einen Linienrichter geworfen.

Der Linienrichter ging zu Boden und erlitt eine Wunde, die genäht werden musste. Der Angeklagte bekannte sich zu dem Becherwurf, allerdings sei es nicht seine Absicht gewesen, den Mann zu treffen oder gar zu verletzen. Das vorgeführte Video des Vorfalls stützte diese Angaben nicht. In der Aufzeichnung ist zu sehen, wie der Mann aufspringt, sich eindreht und den Becher mit Wucht seitlich in Richtung des Linienrichters wirft. Dieser steht mit dem Rücken zur Tribüne, wird unvorbereitet getroffen und geht zu Boden.

Der Angeklagte hat bereits mehrere Vorstrafen, führte Staatsanwalt Christian Pirker aus. Unter anderem wurde er verurteilt, weil er 2015 in Salzburg in einem Fußballstadion einen Knallkörper gezündet und Richtung Spielfeld geworfen hatte. Damals wurde ein Zuschauer verletzt. Insgesamt hatte der Angeklagte 34 Monate an bedingten Strafen offen. Richterin Wetschnig sah von einem Widerruf ab, das Straflandesgericht Graz könnte sich aber noch zu einem solchen entschließen. Der Linienrichter bekam 800 Euro Schmerzensgeld, Sturm Graz wurde mit Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der 34-Jährige und sein Anwalt versuchten noch, den Becherwurf als unglücklichen Zufall darzustellen. Es sei "volles Pech" gewesen, dass der Schiedsrichter-Assistent getroffen wurde, meinte der Angeklagte. Er sei auch keineswegs mit der Schiedsrichterleistung unzufrieden gewesen, sein Frust habe allein der Leistung seiner Mannschaft Sturm Graz gegolten. Seit dem 5. Lebensjahr sei er leidenschaftlicher Anhänger. Schon beim Vorfall in Salzburg habe er Stadionverbot bekommen, auch jetzt sei wieder ein Brief gekommen. "Aber ich hoff, dass man da was machen kann. Es wäre schon fatal, wenn ich auf ewig nicht mehr ins Stadion dürfte."

Er habe jetzt einen guten Job als Flyerverteiler, erklärte der Angeklagte. Die fünf Monate Haft, die er zuletzt bekommen hat, dürfe er als Fußfesselträger ableisten. Er werde so etwas sicher nicht mehr machen und auch keinen Alkohol mehr trinken, wenn er Fußball zuschauen gehe. Sein Verteidiger meinte, dass man "von einem Nicht-Nobelpreisträger wie meinem Mandanten" nicht erwarten könne, dass dieser in der Lage sei abzuschätzen, wie und wie weit ein gefüllter Hartplastikbecher fliege.

Mit dem Urteil waren der Angeklagte und sein Verteidiger zufrieden, es wurde angenommen. Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab, der Spruch ist daher nicht rechtskräftig.

Der Prozess hatte deswegen am Bezirksgericht Hermagor stattgefunden, weil dem Angeklagten auch der Diebstahl mehrerer Paar Skier vorgeworfen wurde. Diesbezüglich war auch eine 30-jährige Grazerin, die Lebensgefährtin des 34-Jährigen, angeklagt. Weil sie geständig und unbescholten war, bekam sie eine Diversion angeboten. Sie muss nun 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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10  Kommentare
10  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
alleswisser (18.463 Kommentare)
am 19.10.2018 21:51

"einen guten Job als Flyerverteiler"

Das ist aber ein Widerspruch in sich.

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pepi1 (813 Kommentare)
am 19.10.2018 17:57

Einem solchen vorbestraften Idioten sollte jeder anständige Stadionbesucher eine Ohrfeige verpassen dürfen, wetten der wirft nie mehr wieder einen Bierbecher.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 19.10.2018 17:28

Da gibts ein YouTube Video von diesem öster. Star.

Justiz und Ihre Urteile zu kommentieren,
ändert nichts am Urteil.

Was mich schreckt - einen älteren Menschen verbrühen, dass er zu Tode kommt kostet € 1.400,--

einen Menschen ein falsches Medikament verabreichen, damit dieser zu Tode kommt € 3.400,--.

Der Entschädigungskatalog gehört reformiert liebe Justiz.
Ein Menschenleben ist mehr wert.

Und wenns in einem Sozialberuf passiert,
sollte die Rechtschutzversicherung einspringen.

Immerhin hat fast jeder Mensch Angehörige - sogar Ich.

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Orlando2312 (22.303 Kommentare)
am 20.10.2018 11:48

Spielt es keine Rolle, ob etwas vorsätzlich geschieht oder durch einen Fehler?

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Orlando2312 (22.303 Kommentare)
am 19.10.2018 16:02

Insgesamt hatte der Angeklagte 34 Monate an bedingten Strafen offen. Richterin Wetschnig sah von einem Widerruf ab,...

I glaub, bei uns in Österreich kaum ma sogar eine lebenslängliche bedingte Straf kriagn.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 19.10.2018 15:20

Auf Grund seiner Vergangenheit sind diese 2 Monate viel zu wenig.
Mindestens 6 Monate und 2000,00 Schmerzensgeld.

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HerrVOLVO (2.330 Kommentare)
am 19.10.2018 14:55

3 Monat?, 34 Monat offen?, noch dazu Diebstähle...

800 Euro für das Opfer?

WOW!!!! Als autochthoner, nichtsnutziger Seriengewaltverbrecher hat man es schön. Lernwillige jugendliche Nichtösterreicher schickt man sogar ohne Straftaten in ein Kriegsgebiet, aber der gemeingefährlicher Trunkenbold mit heimatlichen (Fußball)Background hört nur ein "Dudu" und kriegt ein bisserl "Hausarrest".
Was ist das nächste? 10 mal die Stadionordnung schreiben und 5 Vaterunser?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 19.10.2018 21:52

Don't drink and post.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 19.10.2018 14:53

UNFASSBAR mit welchen Ausreden hier argumentiert wird !
ich hoffe der Typ bekommt Stadionverbot für GANZ Österreich !

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beisser (10.412 Kommentare)
am 19.10.2018 14:35

Beim angeblichen Skidiebstahl war ja auch viel Pech dabei. Die sind vermutlich von einem gerade vorbeifahrenden Lastwagen gefallen. Damit nichts Schlimmeres passiert hat sie der Steirer aufgehoben und weil er in der Eile nicht gewußt hat wohin damit, hat er sie in sein Auto gepackt 😉😂😂

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