Ab 2016 hat Österreich ein "absolut liberales Adoptionsrecht"

Von Philipp Hirsch   31.Dezember 2015

Diskriminierung bei der Adoption von Kindern gehört in Österreich ab morgen der Vergangenheit an. Knapp ein Jahr nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) treten weitreichende Gesetzesänderungen in Kraft. Ab dem 1. Jänner haben homosexuelle Paare bei der Adoption von Kindern die gleichen Rechte wie Heterosexuelle. Bisher durften gleichgeschlechtliche Paare nur Stiefkinder adoptieren oder Pflegekinder bei sich aufnehmen. Das Höchstgericht entschied, nachdem ein lesbisches Paar aus dem Bezirk Braunau geklagt hatte, dass diese Einschränkung diskriminierend sei, und strich mehrere Passagen in den Gesetzestexten.

Die Regierung verzichtete darauf, die Gesetze noch weiter umzuändern. Das hat nun weitreichende Folgen, erklärt Rechtsanwalt Helmut Graupner. Er hatte das Paar vor dem VfGH vertreten. "Ab dem 1. Jänner können in Österreich auch unverheiratete Paare adoptieren. Die Art der Lebensgemeinschaft spielt keine Rolle mehr. Im Grunde könnte auch ein Geschwisterpaar nun ein Kind adoptieren."

Beschränkungen gestrichen

Auch Altersbeschränkungen fallen weg. Bisher mussten die Adoptiveltern mindestens 16 Jahre älter sein als das Kind. Diese Regelung wird ersatzlos gestrichen. "Wir haben jetzt in Österreich ein absolut liberales Adoptionsrecht", resümiert Graupner. Ein Ergebnis, das den Experten durchaus überrascht: "Ich hatte fest damit gerechnet, dass die ÖVP zumindest versuchen wird, es auf Paare zu beschränken."

Graupner sieht durch das neue Gesetz nun auch wieder eine Möglichkeit, die Ehe für Homosexuelle umzusetzen. "Die Verfassungsrichter haben bisher argumentiert, dass die Ehe fest mit der Elternschaft verbunden sei. Diese Argumentation fällt nun weg", sagt Graupner. Bereits im Frühjahr will er sich mit vier Fällen wieder an das Höchstgericht wenden. Vier schwule und lesbische Paare, die bereits Kinder haben, fordern das Recht, eine normale Ehe eingehen zu dürfen, ein. "Auch gegenüber den Kindern sind die eingetragenen Partnerschaften diskriminierend. Wie kommen die Kinder dazu, dass sie als unehelich gelten? Diesen Familien wird derzeit vom Gesetzgeber signalisiert, dass sie Menschen zweiter Klasse sind", argumentiert Graupner.

"Das Wohl der Kinder"

Sollte der VfGH nicht im Sinne der Paare entscheiden, kündigt der Wiener Rechtsanwalt bereits jetzt an, mit dem Fall weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen. Dort rechnet Graupner fest mit einem Erfolg, denn der EGMR habe in seiner bisherigen Rechtsprechung immer bewiesen, "dass bei ihm das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht".