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79.000 Euro Familienbeihilfe zu Unrecht kassiert

16. Oktober 2018, 13:51 Uhr

SALZBURG. Eine 42-jährige Salzburgerin hat achteinhalb Jahre lang für vier Kinder Familienbeihilfe bezogen, obwohl sie nach Kanada ausgewandert war.

Sie hat sich weder in Österreich abgemeldet noch das Finanzamt über den Umzug informiert. Weil sie knapp Euro 79.000 Beihilfe zu Unrecht bezogen hatte, wurde sie am Dienstag am Landesgericht Salzburg zu drei Monaten Haft auf Bewährung rechtskräftig verurteilt.

Die Familie hatte im Sommer 2007 die Zelte in Österreich abgebrochen, weil es rundherum "massive Probleme" gab, und wollte in Kanada einen Neustart probieren. Zu diesem Zeitpunkt bezog die Frau bereits für die vier Kinder Familienbeihilfe, den letzten Antrag hatte sie dazu drei Jahre davor bei der Geburt des jüngsten Kindes gestellt. Daran, dass auf diesem Formular dezidiert festgehalten ist, jede Wohnsitzänderung müsse binnen vier Wochen gemeldet werden, konnte oder wollte sie sich nicht mehr erinnern. "Ich habe damals einfach nicht nachgedacht. Ich habe geglaubt, das ist nichts Schlimmes, weil ich ja österreichische Staatsbürgerin bin", sagte die Frau heute vor dem Schöffensenat. Das hatte jedenfalls zur Folge, dass das Finanzamt bis Jänner 2016 weiterhin die Familienbeihilfeausbezahlte.

Und das Geld dürfte die Familie auch dringend gebraucht haben, denn der Neustart gestaltete sich zunächst sehr holprig und gelang anfangs nur mit finanzieller Hilfe der Oma. "Wir haben nicht gewusst, ob wir es dort schaffen." Erst seit einem Jahr sei klar, dass die Familie in Kanada bleiben und einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft stellen wolle. Heute verstehe sie natürlich, dass man nicht über lange Zeit Unterstützung aus einem System beziehen könne, für das man selber keine Leistung erbringe. "Ich würde es gerne rückgängig machen." 20.000 Euro hat die 42-Jährige inzwischen auch an die Finanz zurückbezahlt.

Das Gericht sah bei der Frau dennoch "zumindest die geringste Form des Vorsatzes" und verurteilte sie wegen schweren Betruges zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Die teilweise Schadenswiedergutmachung, ihre bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis in der Sache wurden dabei als mildernd gewertet. Da weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger ein Rechtsmittel ergreifen wollen, ist der Spruch bereits rechtskräftig. Und weil die Strafe in der Höhe auch nicht im Strafregister aufscheint, muss die 42-Jährige auch keine Komplikationen bei der Rückreise nach Kanada befürchten.

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13  Kommentare
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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 17.10.2018 14:23

Die 1. Straftat ist einfach gratis, wenn ich in Pension bin ,stehle ich auch im Supermarkt so lange bis ich erwischt werde, weil da kratzt mich dann eine BEDINGTE Vorstrafe nicht mehr. Ich darf aber nicht zu wenig " fladern" weil sonst bekomme ich nur eine Geld- statt einer bedingten Haftstrafe.

( Das ist ironisch gemeint, ich habe es nicht wirklich vor)

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sachsalainen (450 Kommentare)
am 16.10.2018 18:49

Wenn jemand die österreichische Bürokratie (seit Kaisers Zeiten)
und deren Vertretern persönlich hautnah erlebt oder miterleben
mußte, wundern solche Eskapaden in keiner Weise.

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 16.10.2018 18:46

Nur € 79000.- dafür brauchen wir da ein Gerichtsverfahren . ARMES ÖSTERREICH es wird ZEIT dass wir eine neue politische Bewegung gründen mit Namen """ALTERNATIVE FÜR ÖSTERREICH """

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PR1234 (1.032 Kommentare)
am 16.10.2018 20:06

haha, afö, haha

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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 16.10.2018 21:38

oldcharly
das ist gut gemeint, bringt uns Abgaben- und Steuerzahler nicht weiter, mit riesigem Arbeits- und Geldwaufwand haben das schon viele versucht, nicht einmal dem Hobbyjäger Roland Düringer ist das gelungen zwinkern
Was mir aber besser heute als morgen brauchen, ist eine gesetzliche Berichtspflicht der sogenannten Volksvertreter !
Die NR-Abg. müssen mindestens 2 x jährlich in ihren jeweiligen Wohnsitz-Landtagen Rechenschaftsberichte abliefern und beschlossene Gesetze persönlich erläutern und rechtfertigen, INKL. BUDGET !
Dasselbe gilt für die LAbg., die ihre Berichte in den jeweiligen Bezirksstädten abzuliefern und zu begründen haben.
Die Berichte sind in den Landes- bzw. Bezirksstädten auf Dauer öffentlich einsehbar durch jede/n Wahlberechtigte/n aufzulegen und bei Bedarf Schriftkopien machen zu lassen. Einwendungen können die Bürger/innen an das jeweilige Parlament per Brief oder email senden und diese sind binnen Monatsfrist zu beantworten. Gleiches gilt für die EU-Abg.

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pepi1 (813 Kommentare)
am 16.10.2018 17:47

hat schon einmal jemand von unseren Behörden und Gutmenschen bei Ausländern, die an uns gemeldete Anzahl der Kinder, für die wir im Ausland Kinderbeihilfe zahlen, gezählt bzw überprüft ob diese überhaupt existieren?

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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 16.10.2018 17:17

An im Ausland lebende Kinder von Migranten-Clans werden Jahr für Jahr hunderte Millionen überwiesen, das interessiert naturgemäß keinen dieser §§-Industrie-Bosse.
Ganz nach dem "modernen Rechts"-Staat: wer hat, dem wird gegeben, wer wenig hat, dem wird auch das noch abgeknöpft.

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futzi (1.538 Kommentare)
am 16.10.2018 16:48

Das kassiert ja ein Politiker in paar Monaten zu unrecht für diesen S...

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 16.10.2018 16:47

Eine von tausenden .......

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 16.10.2018 16:13

Acht Jahre ist sowas nicht aufgefallen,
dass vier Kinder keine öster. Schule besuchen usw.

Wer sit eigentlich die Schuldige - die das asunützt
oder die die nicht in der Lage sind sowas zu kontrollieren?

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Maximus04 (142 Kommentare)
am 16.10.2018 15:57

Würde mich grundsätzlich mal interessieren, wie viele in Österreich gemeldete auch wirklich hier wohnen/leben.

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ooeusa (732 Kommentare)
am 16.10.2018 16:24

GuteFrage???? Normal wäre, wenn sich alle AuslandsösterreicherInnen via Außenministerium registrieren müssten. Das ist leider nicht der Fall- man kann sich freiwillig beim zuständigen österreichischen Konsulat anmelden wenn man ins Wahlregister eingetragen werden möchte.

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u25 (4.939 Kommentare)
am 16.10.2018 15:32

Wenn das so leicht geht ist es sicher kein Einzelfall

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