Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

23-Jähriger wegen Brandstiftung vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 09. November 2018, 11:49 Uhr

SALZBURG. Der Mann soll am 29. August in der Mietwohnung einer Bekannten im Bezirk Zell am See an fünf Stellen ein Feuer entfacht haben.

Der Anklage zufolge dürfte es sich um einen Racheakt gehandelt haben, es entstand erheblicher Sachschaden. Der Österreicher beteuerte seine Unschuld.

Die Mieterin hatte dem damals obdachlosen Angeklagten vorübergehend Unterkunft gewährt. Der 23-Jährige habe zuvor bei einer anderen Bekannten übernachten dürfen, nachdem er aber einen Fernseher und eine Spielkonsole beschädigt habe, habe sie ihn mit einem Trick aus der Wohnung bekommen, schilderte Staatsanwalt Roland Finster. Danach habe der Mann die Mieterin der Wohnung im Bezirk Zell am See gebeten, ob er dort einige Tage schlafen könne. Die Frau habe zugestimmt.

Allerdings soll es nach einiger Zeit zu Unstimmigkeiten zwischen der Mieterin und dem 23-Jährigen gekommen sein. Den Schilderungen des Staatsanwaltes zufolge forderte sie ihn auf, nicht mehr ihre Zigaretten zu rauchen und die Musik leiser zu drehen. Als der Beschuldigte am nächsten Tag alleine in der Wohnung war, soll es zu der Tat gekommen sein. Ein Anrainer alarmierte die Einsatzkräfte. Ein gerichtlich beeideter Brandsachverständiger wertete die Spuren aus. Er stellte vier Brandstellen im Wohnzimmer und eine in der Küche fest.

Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, bestritt jedoch, den Brand gelegt zu haben. "Warum soll ich die Bude anzünden, das gibt keinen Sinn", sagte er bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zur vorsitzenden Richterin des Schöffensenates, Ilona Schalwich-Mozes. Er tue auch niemandem etwas zuleide, betonte er noch.

Der Staatsanwalt beantragte eine Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher. Der Angeklagte leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, sagte Finster. Der vorbestrafte 23-Jährige erklärte, er nehme weder Drogen noch Tabletten, er benötige auch keine Therapie. Ein Urteil wird vermutlich noch heute gesprochen.

mehr aus Chronik

Der Wiener Donauturm wurde 60 Jahre alt

AUA setzt Flüge nach Amman, Erbil und Tel Aviv aus

Mann wollte Frau in Wien-Hietzing anzünden und verübte Suizidversuch

5 Jahre Haft für Installateur mit Aggressionsproblemen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jamei (25.498 Kommentare)
am 09.11.2018 11:55

Na da bin ich gespannt wie dieses Urteil ausgehen wird für einen VERBRECHER.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen