21-Jähriger befriedigte sich vor Vierjähriger - verurteilt
KORNEUBURG. Ein 21-Jähriger musste sich am Montag vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten, weil er sich vor einem vierjährigen Mädchen befriedigt haben soll. Er wurde schuldig gesprochen.
Die Mutter der Vierjährigen, die auch einen achtjährigen Sohn hat, nahm den 21-jährigen Asylwerber im März 2016 bei sich auf. Er hatte 14 Monate, bis Mai des Vorjahres, in dem Haushalt gewohnt, mitgeholfen und auf die Kinder aufgepasst, so die Anklage.
Der Beschuldigte bekannte sich nicht schuldig. Die Kleine sei für ihn "wie eine kleine Schwester gewesen", ließ der junge Afghane via Dolmetscher wissen.
Die Mutter erstattete Anzeige gegen den 21-Jährigen, nachdem ihr die vierjährige Tochter den Vorfall geschildert hatte. "So etwas kann ein kleines Kind nicht erfinden", verwies der vorsitzende Richter des Schöffensenats in der Urteilsbegründung.
Der junge Mann wurde zu einer 20-monatigen Haftstrafe verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei der Strafbemessung wurden die Unbescholtenheit und die Tatsache, dass es sich um ein einziges Vorkommnis gehandelt hatte, als mildernd gewertet.