Wir Kontrollore
Seit Dienstag haben wir Einzelhändler eine neue „ehrenvolle“ Aufgabe: Wir müssen lückenlos, nicht bloß stichprobenartig, die 2G-Nachweise der Kundschaften kontrollieren.
Allerdings: Laut Verordnung genügt es, wenn wir dies beim Kassieren tun. Was sagen wir aber zu einem Kunden, der eine Zeitlang bei uns geschmökert hat und dann drei, vier Bücher zur Kassa bringt – den erforderlichen Nachweis jedoch nicht vorlegen kann? „Danke für den Einkauf, aber eigentlich dürften Sie gar nicht hier sein!“ oder „Tut uns leid, aber der Einkauf war jetzt leider illegal. Lassen Sie die Bücher da und wir reden nicht mehr drüber!“?
Jetzt kann man über die neue Verordnung mehrfach lamentieren: Warum müssen wir Buchhändler so streng kontrollieren, während im Supermarkt das Maskentragen genügt? Sei’s drum: Wir haben es verkraftet, dass uns das Weihnachtsgeschäft empfindlich gekürzt wurde (während die Supermärkte munter Bücher verkaufen durften) – da werden wir das auch noch aushalten.
Wirklich besorgniserregend ist für mich aber der Umstand, dass es in den maßgebenden Ministerien nicht einem einzigen Menschen auffällt, wie hirnrissig die Maßnahme „Kontrollieren beim Kassieren“ ist.
Michael Neudorfer, Buchhändler in Vöcklabruck