Verkehr auf der Aisttalstraße
Zum Leserbrief von Herrn Tacha vom 14. September in den Oberösterreichischen Nachrichten möchte ich anmerken, dass die Belastung der Aisttal-Landesstraße in Schwertberg durch den Schwerverkehr wirklich enorm ist.
Dass sich Schwertberg dagegen wehrt, ist mehr als notwendig. Die Auflassung der Verordnung der Beschränkung des Schwerverkehrs auf Ziel- und Quellverkehr auf der B123 wäre komplett verkehrt. Ganz im Gegenteil, sie ist zusätzlich zwingend auch für die Aisttal-Landesstraße L1415 notwendig.
Die Mautflüchtlinge gehören zurück auf die S10! Schwertberg, Zirking und Heinrichsbrunn gehören vom Schwerverkehr entlastet und nicht durch unsinnige Forderungen wie die von Herrn Tacha in eine unnötige Gegnerschaft getrieben.
Die Aisttal-Landesstraße L1415 hat durch die vielen großen, hier ansässigen Gewerbe-, Industrie- und Handelsbetriebe mehr als genug an Schwerverkehr zu verkraften, da brauchen wir nicht auch noch den Durchzugsverkehr der Mautflüchtlinge.
Warum geht es problemlos mit den Ziel- und Quellverkehrsverordnungen in Niederösterreich (siehe Wachau, wo nicht einmal Weinbauern von Wagram nach Ybbs durchfahren dürfen) oder in der Steiermark (siehe Ennstal von Radstadt bis Liezen), wo diese Verordnungen auch rigoros kontrolliert werden?
Und noch eines ist wichtig zu sagen: Verordnungen für Bundesstraßen können nicht von kleinen Ortsparteien bestimmt werden. Das sollte Herr Tacha schon wissen. So viel Unwissenheit macht sich sicher nicht gut im Team des amtierenden Bürgermeisters.
Josef Brettbacher, Anrainer der Aisttalstraße