… und die Verantwortung liegt bei anderen
Ich bin überrascht und perplex vom Spruch des Verfassungsgerichtshofes über den Mindestabstand von 1 m zwischen Tischen in der Gastronomie.
Wieso muss das Gesundheitsministerium den Mindestabstand ausreichend dokumentieren, wenn schon vorher Abstandsregeln mit 1 m gültig waren? Das ist nicht nachzuvollziehen.
Dies wird seit Monaten von Virologen, Infektionsmedizinern und Med-Uni-Professoren dargestellt und verlangt, um die Infektionsketten zu stoppen. Diese Maßnahmen wurden von der Politik umgesetzt und nicht selbstherrlich beschlossen. Für mich ist dieses Urteil nur erklärbar, weil man sich nicht um die Gesundheit und das Kontaktverhalten der Leute kümmern muss und die Ausbreitung der Pandemie andere zu verantworten haben.
Ing. Ewald Mack, Wels