Recht und Moral
Für Finanzminister Blümel hat natürlich die Unschuldsvermutung zu gelten.
Er hat auch das Recht auf eine unaufgeregte, sachliche und objektive Ermittlung des Sachverhaltes. Ob strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen, wird ausschließlich die Justiz feststellen und wenn ja, diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abhandeln. Sonderbar wirkt nur, dass Blümels Partei überaus angriffig agiert und ihn vorauseilend von allen Verdachtsmomenten freispricht. Wer sich da nicht anschließt, wird umgehend zum Gegner oder als parteipolitisch agierend angeprangert.
Ein wesentlicher Faktor scheint jedoch Nebensache zu sein. Es geht neben den noch festzustellenden, möglichen strafrechtlichen Tatbeständen um das Vergehen gegen Moral, Sitte und Anstand. Gerade für Politiker hat ein höherer Maßstab an Moral und Anstand zu gelten. Politiker sind Teil der Öffentlichkeit, ihr Verhalten ist für die Menschen moralische Orientierung.
Franz Peer, Linz