Plötzlich sechs
Welche Personen soll ich von unserem Angebot ausschließen?
Wir sind eine kleine Beratungs- und Bildungseinrichtung und veranstalten u. a. Bewegungskurse (Yoga, Qigong, Pilates, Gesundheitsgymnastik, NIA) für maximal acht bis zehn Personen in ausreichend großen Räumlichkeiten. Der komplette Lockdown Mitte März bedeutete große finanzielle Einbußen für unsere Referenten, die von den Honoraren ihren Lebensunterhalt bestreiten, und den Verein selbst. Freudig starteten wir daher im September unser Herbstprogramm. Selbstverständlich beherzigen wir die gesetzlichen Sicherheits- und Hygienevorschriften: Wir waschen und desinfizieren unsere Hände, halten Abstand, lüften großzügigst und tragen Maske, bis wir unseren Platz eingenommen haben. Nun sollen unsere Veranstaltungen nur mehr mit sechs Teilnehmern erlaubt sein?
Welche Personen soll ich von unserem Angebot ausschließen, nachdem sie bereits die Hälfte eines Kurses besucht haben? Die Politiker scheinen völlig zu vergessen, wie wichtig derartige Veranstaltungen sind, um alle Menschen zu mehr Bewegung zu motivieren, um damit ihre psychische und physische Gesundheit zu unterstützen. Eine klare Differenzierung zwischen Veranstaltungsart/Personenanzahl/Raumgröße wäre wünschenswert und hilfreich!