Pensionisten, Spielball der Politik?
Die Debatte der politisch verantwortlichen Parteien hinsichtlich der Abschaffung der ,,Hacklerregelung“ erregt die Gemüter vieler betroffener Menschen.
Im Herbst 2019, unmittelbar vor den Nationalratswahl, wurde kurzfristig ein neues Pensionsgesetz vorgestellt und demnach vom National als auch Bundesrat verabschiedet. Demnach können all jene Personen, welche 45 Arbeitsjahre aufweisen, ohne Abschläge ( seit 1. Jänner 2020) in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Unverständlich ist, dass damals auf die Jahrgänge 1954 bis 1957, welche ebenfalls 45 Jahre und länger gearbeitet hatten, vergessen wurde. Dieser Personenkreis wird weiterhin mit Abzügen bis 15 Prozent bestraft. Wie lassen sich solche Gesetze mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbaren? In mehreren schriftlichen Interventionen an die politischen Vertreter, hinsichtlich der Gerechtigkeit für jene ArbeitnehmerInnen, welche, bei gleichen Voraussetzungen, dermaßen hohe Abschläge in Kauf nehmen müssen, wurden Fehler eingestanden. So wurde mitgeteilt, dass die Gesetzesänderung als eine ,,Husch-Pfusch-Aktion“, ohne vorhergehender Beratung durch Experten, beschlossen wurde. Gleichzeitig wurde kundgetan, dass eine Reparatur dieses Gesetzes erfolgen wird! Wie es derzeit aussieht, lautet die Reparatur ein Zurückkehren zum vorhergehenden Abschlagssystem. Es können sich all jene Menschen glücklich schätzen, welche seit Jänner 2020 bis zur neuerlichen Änderung die Pension angetreten haben. Nach 45 Arbeitsjahren, sollte man meinen, haben sich wohl alle Arbeitnehmer eine Pension im vollen Umfang verdient.
Ernst Pramhas, Steinbach am Ziehberg
Es zählen ausschließlich ECHTE Beitragsjahre, um die 45 Jahre zu erreichen. Die Bundesheerzeiten (Präsenzdienst, Zivildienst) zählen nicht! ist auch ungerecht!
Seltsam ist das Argument, dass Frauen benachteiligt werden, weil sie nicht in den Genuss der Abschlagsfreiheit kommen. Dazu sollte man wissen: Frauen können dzt. bereits mit 60 Jahren in die Alterspension gehen und haben dabei von vorneherein keine Abschläge. Männer können frühestens erst mit 62 Jahren die Pension beanspruchen (sog. Korridorpension) und haben dabei ABSCHLÄGE! Außer eben nach der neuen "Hacklerregelung", wenn sie 45 echte Beitragsjahre haben.