Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Österreichs Schengen-Veto: Exportierte Probleme

Von Florian Stadler, 13. Dezember 2022, 18:22 Uhr

Man kann Innenminister Karner und Bundeskanzler Nehammer vorwerfen, dass die Kommunikation rund um das Veto gegen den Schengenbeitritt Rumäniens und Bulgariens fehlerhaft war.

Diese beiden Staaten liegen nicht unbedingt an den Hauptreiserouten von Asylsuchenden, sehr wohl zieht es aber Armutsmigranten, Bettel- und Kriminaltouristen aus diesen Ländern selbst nach Westeuropa. Allein deshalb hätte da schon längst eher über die Wiedereinführung der Visumpflicht für diese beiden Staaten debattiert werden müssen, anstatt die Grenzen ganz aufmachen zu wollen.

Soziale Probleme müssen vor Ort gelöst werden und können nicht in andere Länder exportiert werden. Österreich leistet als EU-Nettozahler genug dafür, dass Rumänien und Bulgarien ihre diesbezügliche Verantwortung erfüllen können. Trotzdem kommen ungebrochen zig Menschen hierher, weil sich dort angeblich niemand um sie kümmert. Wie kann man dann behaupten, dass diese Länder die eingeforderten Kriterien vorbildlich erfüllen?

Florian Stadler, Aschach/Donau

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

2  Kommentare
2  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
tim29tim (3.244 Kommentare)
am 15.12.2022 11:13

Rumänien akzeptiert die Entscheidung. Wieder einmal haben sich die österreichischen Gegner dieses für Österreich notwendigen Vetos am meisten aufgeregt.

lädt ...
melden
antworten
Hank2705 (716 Kommentare)
am 14.12.2022 10:29

"Innerhalb der EU genießen alle Unionsbürgerinnen und Bürger das Recht auf Freizügigkeit. Das schließt die freie Einreise, freien Aufenthalt, freies Wohnrecht, die freie Wahl des Studien- und Arbeitsplatzes sowie die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen ein (Binnenmarkt)."
Da wird es mit einer Visumpflicht wohl nichts werden.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen