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Öffentlicher Raum
Der öffentliche Raum beginnt mit dem Verlassen einer Wohnung oder eines eigenen Grundstückes.
Davon zu unterscheiden sind öffentliche Räume (in Gebäuden und auf Liegenschaften), die jedermann betreten darf.
Die Beachtung der Trennschärfe dieser Begriffe wäre bei Politikern und Medien wünschenswert und würde unnötige Verunsicherungen vermeiden.
Alfred Pfob, Traun