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Von Karl-Heinz Koll, 30. Oktober 2020, 21:33 Uhr

Ein Leser vergleicht die Aussagen des steirischen Landeshauptmannes mit Diktaturen wie DDR oder Nordkorea.

Liest und versteht man das von Herrn Schützenhöfer tatsächlich Gesagte, bedeutet das nichts anderes, dass bei extremem Verhalten im Kontext zum Corona-Problem auch im privaten Bereich der Staat einschreiten sollte. Dass in anderen Fällen (z. B. Lärm oder Rauchentwicklung beim Grillen) Bürger die Polizei um Hilfe rufen, akzeptiert man juristisch und gesellschaftlich sehr wohl. Per se geht es um einen Schutz vs. das Verhalten von vielleicht fünf Prozent von Bürgern, für die weder persönliche Vernunft noch die Einhaltung von gesetzlichen Regeln ein Thema sind, das sie betrifft. Die Folgen sind bekannt.

An anderer Stelle, auf der gleichen Seite, analysiert Leser A. Fiedler die Situation hervorragend. Man kann nur vermuten, dass solche Kommentare wie der DDR/Nordkorea-Vergleich, in ähnlicher Qualität teils auch von Politikern hörbar, nicht durch professionelle Analyse, sondern durch eine politisch motivierte, fundamental gegenteilige Meinung entstehen.
Dass sowohl Virologen als auch juristisch Verfassungsexperten eine kausale Ausnahmesituation bekunden, das sollte zu denken geben!

Karl-Heinz Koll, Linz

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