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Von Franziska Holzner, per E-Mail, 02. August 2022, 20:38 Uhr

Unterschiedlicher Zugang zu selbstverständlichen Rechten.

Der erschütternde Fall von Frau Dr. Kellermayr hat aufgezeigt, wie unterschiedlich der Zugang zu eigentlich selbstverständlichen Rechten in unserer Gesellschaft ist. Das Demonstrationsrecht der Coronamaßnahmengegner wird immer wieder als Teil unserer Grundrechte auch von Politikern und Polizeichefs akzeptiert, mit großem finanziellen und personellen Aufwand werden diese Demonstrationen abgewickelt und die Belästigungen (Verkehrsbehinderungen, Lärm) müssen von Betroffenen hingenommen werden.

Gleichzeitig schien es der Polizei nicht möglich, diejenigen Täter auszuforschen und zu belangen, die eine Ärztin massivst bedrohten und den Betrieb ihrer Praxis unmöglich machten. An den österreichischen Grenzen angelangt scheinen alle Aktivitäten dann sowieso im Sand zu verlaufen, und das in der EU des 21. Jahrhunderts. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die Polizei europaweit noch großen Aufholbedarf hat und dringend daran arbeiten muss, die Droher und Hassposter auch nachverfolgen zu können.

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