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„Erfahrungsgemäß nützt es sonst nichts“

Von Helga-Maria Kainz, Linz, 01. November 2019, 19:02 Uhr

Dass das Rauchverbot in Lokalen kontrolliert und, ...

...wenn nötig, bei Missachtung bestraft werden muss, ist für mich einsichtig, da es erfahrungsgemäß sonst nichts nützt. Was ich aber nicht einsehe, ist, dass die Lokalbesitzer Strafe zahlen sollen, wenn ihre Gäste dieses Verbot missachten.

Würde es jemandem je einfallen, z.B. die Asfinag zur Kasse zu bitten, wenn die Autofahrer auf den Straßen zu schnell unterwegs sind? So wie die Straßenerhalter entsprechende Verkehrszeichen aufzustellen haben, so müssten die Wirte gut sichtbare Hinweistafeln in ihren Lokalen anbringen. Dieses Gebot sollte auch kontrolliert und bei Missachtung eventuell bestraft werden – aber mehr nicht.

 

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Selten (13.716 Kommentare)
am 03.11.2019 02:20

Sie machen sich die falschen Sorgen.

Zumindest in meiner Umgebung waren die neuen Nichtraucherplätze in den Lokalen, ein Restaurant und eine Konditorei, gähnend leer. Die Gastronomen werden nicht an den Strafen eingehen, sondern an den Einkommenseinbußen und die Kellner werden zuhause rauchen, so sich das dann noch leisten können.

Und bitte, setzten Sie sich im Sommer in die von Ihnen so beharrlich erkämpften Exklusivräume und überlassen Sie die Gastgärten anderen. Damit helfen Sie den Wirten, die dann noch übrig sind, ihre Kapazitäten voll auszuschöpfen und eventuell die Einbußen der kalten Jahreszeit wettzumachen.

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leser (2.219 Kommentare)
am 02.11.2019 14:24

Zitat: Würde es jemandem je einfallen, z.B. die Asfinag zur Kasse zu bitten, wenn die Autofahrer auf den Straßen zu schnell unterwegs sind?
Der Vergleich ist insofern daneben, weil die Asfinag dazu angehalten ist, Schnellfahrer auf der Autobahn anzuzeigen (sie hat die Überwachungsanlagen). Und sie kassiert auch einen Großteil der Strafen.

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