Die Causa Eurofighter – und neue Geschäfte
Kann man ein „neues“ Geschäft abschließen, wenn das „alte“ noch nicht abgeschlossen ist?
Jeder normale Mensch würde „Nein“ sagen. Dieses Argument müsste auch Airbus klar sein. Nachdem ein amerikanisches Gericht festgestellt hat, dass es beim „alten“ Geschäft Zuwendungen an Personen und Institutionen in Österreich gegeben habe (es gilt die Unschuldsvermutung?), muss auch Airbus wissen, dass die österreichischen Steuerzahler ein Anrecht haben, diese Empfänger zu erfahren.
Danach: Wiedergutmachung durch die Firma Airbus und die verdeckten österreichischen Empfänger. Rechtskonform und ganz normal.
Josef Arminger, Linz
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