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Corona und die Grundrechte

Von Friedrich Filzmoser   08.Mai 2020

Es war schon beeindruckend – wenn auch zu spät (siehe Ischgl, Südtirol etc.) und daher wenig wirksam – als der Kanzler mit salbungsvollen und angsteinflößenden Worten (Todesfallstatistiken in apokalyptischem Ausmaß) wie der liebe Gott uns mitteilte, was wir zu tun und vor allem zu unterlassen hätten, die Regierung alles – sieht man von ein paar Peinlichkeiten ab – brav umsetzte, Polizei und Heer mobilisiert wurden, als wäre ein Krieg ausgebrochen und wir alle wie Straftäter mit Fußfessel (nur die elektronische Überwachung ist noch freiwillig) schlicht eingesperrt wurden.

Das Volk war und ist gefügig, ja sogar – befeuert durch das Staatsfernsehen und Kleinformate – begeistert, die Sympathiewerte unserer Führer erreich(t)en nie dagewesene Werte. Dass fundamentalste Grundrechte wie die persönliche Freiheit, die Erwerbs- oder Religionsfreiheit u. a. einfach ausgeschaltet wurden, müssen wir nachsehen. Vernaderer treten auf den Plan, um Volksschädlinge, Corona-Leugner und andere uneinsichtige Regimekritiker mittels Strafen zur Vernunft zu bringen, die Polizei hat richtig viel zu tun, und da eine zweite und vielleicht dritte Welle droht, müssen wir wie Bankräuber mit Masken herumlaufen und wissen nicht, wann der Spuk, der eigentliche schon vorbei ist, wirklich sein Ende haben wird. Das alles erinnert mich an eine Zeit, die mehr als 75 Jahre vorbei sein sollte.

Friedrich Filzmoser, Hellmonsödt

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28. März 2024