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Bipolare Störung

Von Ing. Dieter Seidel, per E-Mail, 16. Juli 2019, 19:29 Uhr

Ein Autolenker in OÖ wird zu 10 Monaten bedingt und zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er seine Frau mit seinem Auto von der Straße abgedrängt hat.

Diverse einschlägige Vorstrafen wegen Gewaltdelikten wurden bereits ausgesprochen. Es liege eine „bipolare Störung“ vor.

Viele Autofahrer fragen sich berechtigt, warum Menschen mit derartigen „Störungen“ noch immer einen Führerschein besitzen. Andererseits herrscht große Aufregung, wenn ältere Menschen etwas langsamer als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren, da wird sogar eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit und der Entzug der Fahrerlaubnis „angedacht“.

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