Ausgeschlossen
Jetzt wissen wir also, dass bei der OÖ. Landtags- und Gemeinderatswahl das Wahlrecht höher steht als Covid-Schutzmaßnahmen und deshalb sämtliche Schutzmaßnahmen in Wahllokalen – die sich teilweise auch in Seniorenheimen befinden – nur Empfehlungen sind.
Weil "das Recht auf Stimmabgabe nicht verwehrt werden dürfe, auch wenn die Empfehlungen nicht befolgt werden". Denn dann wäre die Wahl anfechtbar. Was nun, wenn es zu einer Wahlanfechtung kommt, weil vulnerable Personen aufgrund der nicht eingehaltenen Schutzmaßnahmen von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen sind? Bitte jetzt nicht einwenden, dass diesen Menschen die Briefwahl zur Verfügung stünde.
Die steht nämlich auch jenen zur Verfügung, die sich partout nicht an Schutzmaßnahmen halten wollen und die Gesundheit anderer gefährden.