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Von Josef Schmidtbauer   22.September 2021

Mitten in der vierten Welle erreicht uns nun die Frohbotschaft, dass im Wahllokal alle Beschränkungen aufgehoben sind, weil „das Wahlrecht darüber steht“.

Diese Begründung ist absurd, denn niemand, der sich und die Gemeinschaft partout nicht schützen will, muss auf seine Stimmabgabe verzichten. Dafür gibt es schließlich das Instrument der Briefwahl. Es steht zu befürchten, dass auch das Virus von seinem Wahlrecht Gebrauch machen wird und der Wahltag zum Superspreader-Event wird.

DI Josef Schmidtbauer, per E-mail

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23. April 2024