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Von Josef Schmidtbauer, 22. September 2021, 20:33 Uhr

Seit eineinhalb Jahren leben wir nun mit den unangenehmen, aber notwendigen Covid-Schutzmaßnahmen.

Mitten in der vierten Welle erreicht uns nun die Frohbotschaft, dass im Wahllokal alle Beschränkungen aufgehoben sind, weil „das Wahlrecht darüber steht“.

Diese Begründung ist absurd, denn niemand, der sich und die Gemeinschaft partout nicht schützen will, muss auf seine Stimmabgabe verzichten. Dafür gibt es schließlich das Instrument der Briefwahl. Es steht zu befürchten, dass auch das Virus von seinem Wahlrecht Gebrauch machen wird und der Wahltag zum Superspreader-Event wird.

DI Josef Schmidtbauer, per E-mail

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1  Kommentar
1  Kommentar
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Uwi123 (200 Kommentare)
am 24.09.2021 17:27

Genauso steht es jedem frei, das Risiko einer Ansteckung nicht eingehen zu wollen und ebenfalls per Briefwahl teilzunehmen.

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