Asylgesetze
Ein afghanischer Asylwerber ersticht einen Landwirt und verletzt einen Flüchtlingshelfer schwer, dazu einige Gedanken:
Der Asylwerber ist 2015 mit einem Schlepper nach Österreich gekommen. Nach drei Jahren bekommt er einen negativen Asylbescheid, der in der Zwischenzeit rechtlich beeinsprucht wird, das Verfahren läuft immer noch. In der Zwischenzeit hat es einen Raufhandel gegeben, der mit Diversion beendet wurde, weil dem Gegner kein Schaden entstanden ist. Der Asylwerber hat polizeibekannt seine Frau verprügelt und wurde deshalb im Mai 2019 weggewiesen. Er hat bei der praktischen Führerscheinprüfung durchgedreht und die Reifen des Fahrschulautos unbrauchbar gemacht. Eine Verurteilung war nicht möglich, weil keine Person geschädigt wurde. Laut Landesrat Rudolf Anschober wurde der Mann in der Zwischenzeit einem Anti-Gewalt-Training zugewiesen. Wenn man sich diese „Asylantenlaufbahn“ durchüberlegt, ist es nicht verwunderlich, dass es Menschen gibt, die nach einem Innenminister Herbert Kickl schreien. Wäre es nicht besser, wenn die zuständigen Politiker endlich entsprechend reagieren und solche „Asylanten“ sofort und unwiderruflich außer Landes bringen und nicht warten, bis ein solches Unglück zum Handeln zwingt?
Dr. Erwin Ploberger, per E-Mail
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Aber genau diesem Innenminister Kickl sind die elendslangen Verfahren zu verdanken! Auf seine Weisung hin wurde ein bestimmter Prozentsatz der Ansuchen einfach negativ beschieden. Mit haarsträubenden Begründungen, die nur deshalb nicht ans Licht kommen, weil niemand den Asylwerbern für die 2. Verhandlung schaden will. 75 % dieser Entscheide stellen sich hinterher als falsch heraus! Aber zwischen 1. und 2. Verhandlung können auf Grund von Personalmangel beim BVwG zwei Jahre liegen!
Hätte man also seinerzeit ordentliche Bescheide verfasst (und nicht ausländerfeindliche Leute - siehe Bericht in den OÖN vom 11. 10. 2019 - diese Entscheidungen treffen lassen), könnten die Anständigen und Fleißigen längst arbeiten und Steuern zahlen und die anderen wären wieder in ihrem Herkunftsland.
Die NGO-Rechtsberater weisen die Migranten an, am Verfahren möglichst zögerlich mitzuwirken. Mit diesem Zeitschinden peilt man eine aufenthaltsverfestigende Aufenthaltsdauer an und hat jedenfalls Zeit der Rundumversorgung auf Kosten der Bürger des Gaststaates gewonnen.
Unsere Gerichte sind ganz normal, der Größe unseres Staates angepasst, mit Personal ausgestattet.
Es ist nicht primär zu wenig Personal, sondern eine Überlastung, die darauf zurückzuführen ist, dass Faymann und Kern der D€U-Order entsprechend unkontrolliert Goldsucher hereinließen, die allesamt ausnahmslos Behörden und Gerichte beschäftigen, oft sogar und auf Anraten der NGOs, mutwillig, da auf der Hand liegt, dass weder ein Flucht- noch ein humanitärer Grund vorliegt.
Und noch etwas: Ihre Behauptung ist ein Fake, denn so eine Weisung lag nicht im Kompetenzbereich des Kickl-Ministeriums.
Die erstinstanzlichen Entscheidungen werden nicht von einem Gericht sondern vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) geführt, einer dem Bundesministerium für Inneres (BM.I) unmittelbar nachgeordneten Behörde....
Übrigens:
https://www.profil.at/shortlist/oesterreich/fehlerquote-asylbescheide-asyl-afghanistan-10098509
https://kurier.at/politik/inland/asylverfahren-jeder-dritte-negativbescheid-ist-falsch/309.938.604
Ich könnte bei deinen Links heulen! Wenn man davon ausgeht, dass auch mindestens jeder dritte positive Asylbescheid falsch ist, versteht man sowohl die hohe Arbeitslosenrate, als auch die hohe Kriminalitätsrate unter unseren legalen neuen Mitbewohnern.
Nachdem das BFA dem BMI (damals unter dem BIMAZ) untersteht - wie werden die erstinstanzlichen Entscheidungen da wohl eher ausgefallen sein?
https://www.diepresse.com/5351753/asylbericht-2017-fielen-mehr-negative-entscheidungen
https://www.bfa.gv.at/presse/news/detail.aspx?nwid=72735962325769334A57773D
https://kurier.at/chronik/oesterreich/asylbescheide-wuerfeln-waere-richtiger/400021009
@SELTEN: Das ist doch überhaupt nicht wahr! Im Gegenteil, die Asylwerber werden aufgefordert, möglichst präzise zu schildern! Wenn aber dann die Niederschrift der Anhörung mit der Begründung der Entscheidung hinten und vorne nicht zusammenstimmt, wenn vorne steht, der Asylwerber versteht sehr gut Deutsch und hinten in der Begründung, er sei der deutschen Sprache nicht mächtig - na, was wird man da machen? Beschwerde einlegen!
Wenn's in der Begründung heißt, es bestünde für den Asylwerber bei Rückkehr in sein Land keine Gefahr für ihn, obwohl im "Länderbericht" genau aufgelistet ist, was ihm blühen würde - wer soll das einfach so hinnehmen, wenn's ums nackte Leben geht?
Es wurden Fakten ignoriert oder gar falsche Tatsachen geschaffen, indem BFA-Mitarbeiter einfach irgendwelche Textbausteine zusammengestoppelt haben. Dass aus dabei aus Männern Frauen gemacht wurden, dürfte dabei noch das Harmlosere sein.
Das mit dem Auffordern bei Asylwerbern ist so eine Sache, die meistens ins Leere geht.
Ich lese nämlich auch Entscheidungen und da kommt oft genug zutage, dass man zwar in die Instanz geht, dort aber noch immer nicht beibringt, was man schon längst vorlegen oder wozu man schon längst aussagen hätte sollen.
@SELTEN: Ich zitiere Sie: "... unkontrolliert Goldsucher hereinließen, die allesamt ausnahmslos Behörden und Gerichte beschäftigen, oft sogar und auf Anraten der NGOs, mutwillig,..."
Da frage ich mich schon, wonach Sie in diesen Entscheidungen suchen.
Ich bin mit Asylwerbern beschäftigt, denen ich noch und noch Einzelheiten aus der Nase ziehen muss, damit sie auch wirklich alles erzählen. Die wundern sich, dass sie Dinge schildern müssen, die wir tagtäglich im Fernsehen gezeigt bekommen.
In Wahrheit ist es so, dass der Bescheid negativ ausfällt, wenn zu wenige Details geliefert werden! Das weiß eigentlich jeder, der mit dieser Thematik tatsächlich zu tun hat. Wer etwas anderes erzählt, kennt sie nur vom Hörensagen.