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Anklage des Kanzlers

Von Norbert Haudum, Linz, 16. Mai 2021, 19:41 Uhr

Herr Hödlmoser schreibt in seinem Leserbrief „Uferlos“ (OÖN vom 15. Mai) von einem Geburtsfehler dieses Ibiza-U-Ausschusses und kritisiert den VfGH, bei der Ausdehnung des Untersuchungsgegenstandes mitgewirkt zu haben.

Der unabhängige VfGH wird zweifellos wichtige Gründe für diese Entscheidung gehabt haben. Dieser Kritikpunkt geht daher völlig ins Leere. Auch Herr Hörtenhuber spricht von „Themenverfehlung“ (ebenfalls OÖN vom 15. Mai) bei der Behandlung dieser Thematik durch den Ibiza-U-Ausschuss.

Richtig zitiert heißt dieser Ausschuss „Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-U-Ausschuss)“. Daraus ist völlig klar zu erkennen, dass es nicht um das Video geht, sondern um die dort besprochenen Inhalte wie z. B. Käuflichkeit, Postenschacher usw. Es geht nicht darum, wer dort auf dem Sofa gesessen ist, sondern darum, welche Machenschaften dort zu Tage gefördert wurden.

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1  Kommentar
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LASimon (11.261 Kommentare)
am 17.05.2021 11:20

Vielen Dank für die längst fällige Richtigstellung.
Trotzdem muss man festhalten, dass das Thema des Ausschusses viel zu weit gefasst ist, um zu "vernünftigen" Ergebnissen innert "vernünftiger" Zeit zu kommen. Aber darüber hatte der VfGH nicht zu befinden.

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