Bau-Wildwuchs in Linz
Die Linzer Stadtentwicklung muss dem Einfluss der Stadtpolitiker und Immobilien-Spekulanten entzogen werden.
In der Ära von Alt-Bürgermeister Franz Dobusch wurde in seiner Verantwortung, eine geordnete Stadtentwicklung sicherzustellen, dem Raumordnungsgesetz entsprechend das örtliche Entwicklungskonzept 2013 rechtskräftig.
Dieses rechtskräftige örtliche Entwicklungskonzept mit zehnjähriger Gültigkeit (bis 2023) wird derzeit immer öfter ausgehebelt.
Zusätzlich werden durch die gezielte Auswahl von Gestaltungsbeiräten, die als Hochhaus-Befürworter gelten, Entscheidungen getroffen, die sich über rechtskräftige Bebauungspläne hinwegsetzen.
Ein Beispiel dafür ist die Berufung von Architekt Christoph Langhof, der in Berlin durch den Bau eines Hochhauses in direkter Nachbarschaft zur Gedächtniskirche heftige Kontroversen auslöste.
Durch seine vierjährige Tätigkeit im Linzer Gestaltungsbeirat wurden fast alle Hochhausprojekte von den Experten positiv beurteilt (Bulgariplatz-Hochhaus, Lux Tower, Kaarstraßen-Hochhaus, „Drei tanzende Türme“ beim Barbara-Friedhof).
Die gegenwärtige Situation: Für das Wohnbauprojekt in der Sombartstraße wurde ein Teil des Grünlandes (Parkanlage, Kinderspielplatz, Liegewiese) durch einen Schenkungsvertrags-Deal in Wohngebiet umgewidmet. Das ist eine unzulässige punktweise Abänderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.
DI Johann Mayerhofer, Linz