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Ja zur Maske

Von Robert Stammler,  08. April 2021 00:04 Uhr

Auch Gemeinderäte haben eine Vorbildfunktion

Im Neuen Rathaus gilt weiterhin Maskenpflicht. Bürger, die den Bürgerservice in Anspruch nehmen wollen, müssen im Amtsgebäude FFP2-Masken tragen. Zu Recht, denn sie schützen damit sich selbst, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter, die im Rathaus anwesend sein müssen. Und sie tragen damit zum Kampf gegen die Überlastung der Spitäler bei. Im selben Gebäude gilt aber die Maskenpflicht nicht für Gemeinderäte, die eine Sitzung abhalten.