Gestern & morgen
Die Autohersteller haben allseits Gegenwind.
Die Autohersteller geben sich nach diesem Urteil gelassen. Noch. Denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Autobesitzer den Herstellern nur Fahrlässigkeit nachweisen müssen, wenn sie sie wegen verbotener Abschaltanlagen in ihren Dieselautos klagen wollen. Die Verbraucheranwälte reiben sich schon die Hände, ihre Arbeit wird durch das Urteil wesentlich erleichtert. Weitere Klagen dürften folgen.