Sie brauche "völlige Gewissheit über die Schuld", wenn es um eine Verurteilung geht. Weil es in den Vorwürfen Zweifel gegeben habe, seien die Freisprüche für Heinz-Christian Strache und einen Steyrer Unternehmer die logische Konsequenz. So erleichternd die Urteilsbegründung der Richterin aus Sicht der Beschuldigten war, so sehr lag darin auch ein Vorwurf an die Anklagebehörde.