Die Familienbeihilfe und der Anstand
Der EuGH wird über ein Prestigeprojekt von Türkis-Blau entscheiden. Das moralische Urteil müssen wir schon selbst sprechen.
Die EU-Kommission klagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Diese Entscheidung kommt nicht überraschend. So gut wie alle Experten haben gewarnt: Die Anpassung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von Arbeitnehmern, die in Österreich ins Sozialversicherungssystem einzahlen, verstoße gegen das EU-Recht. Weil es diskriminierend sei.