Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Die Familienbeihilfe und der Anstand

Von Sylvia Wörgetter,  14. Mai 2020 14:12 Uhr
EuGH: "Polen verstößt gegen das EU-Recht"
Der Europäische Gerichtshof verurteilte Polen. (rts) Bild: Reuters

Der EuGH wird über ein Prestigeprojekt von Türkis-Blau entscheiden. Das moralische Urteil müssen wir schon selbst sprechen.

Die EU-Kommission klagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Diese Entscheidung kommt nicht überraschend. So gut wie alle Experten haben gewarnt: Die Anpassung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von Arbeitnehmern, die in Österreich ins Sozialversicherungssystem einzahlen, verstoße gegen das EU-Recht. Weil es diskriminierend sei.