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Das Aktiengesetz

Von Dietmar Mascher,  31. März 2021 00:04 Uhr

Die häufig verkannte Rolle der Aufsichtsräte.

Einfach zum Nachdenken ein Blick in das österreichische Aktiengesetz. Paragraf 95, Absatz 1: "Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen." Keine Rede davon, dass sich der Vorstand den Aufsichtsrat aussuchen kann, der ihn dann überwachen soll (wie das offenbar in der Österreichischen Beteiligungs AG, ÖBAG zugunsten von Thomas Schmid passiert ist). Und was sogar in mittelmäßig entwickelten Bananenrepubliken ein Rücktrittsgrund ist. Kein Wort davon, dass ein langjähriger Vorstand in