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Banken melden alle Sparbücher

Von Hermann Neumüller,  27. August 2021 00:04 Uhr

„Stimmt es, dass die Banken im Erbschaftsfall auch Kleinbetragssparbücher dem Gericht melden müssen?“, fragt Günter R.

Ja, das stimmt. Es gibt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 25. März 2021, in dem genau das verlangt wird. So richtig bekannt wurde diese Entscheidung aber erst im Frühsommer und wurde im Juli in Fachzeitschriften erstmals veröffentlicht. Seither sickert es schön langsam zu den betroffenen Sparern durch. Kleinbetragssparbücher sind solche, auf denen maximal 15.000 Euro liegen. Die sind insofern praktisch, als sie mit einem Losungswort recht problemlos weitergegeben werden können. Einfach