Riedauer Schützen müssen beweisen, dass sie schießen
Riedauer suchten, doch es fand sich kein Foto, auf dem ein Schuss zu sehen ist.
Nur den im Bild festgehaltenen Feuerstoß aus einer Böllerkanone hätte die zuständige Beamtin der Bezirkshauptmannschaft Schärding als Beweis für altes Brauchtum anerkannt. Also wurde der Antrag des Bürgerkorps Riedau, Böllerschießen wieder zu bewilligen, von der BH per Bescheid vom 8. März abgewiesen.