Der Zwist um die Thomasnacht
Wir kennen das von Berichten über Gerichtsverhandlungen: Jede Prozesspartei findet einen Gutachter, der ihre Sicht der Dinge unterstützt, für jede Theorie werden Beweise angeboten.
So kann’s uns auch in der Volkskunde ergehen. Doch "wir wer’n kan Richter brauchen" (Hermann Leopoldi), der nach dem Prinzip freier Beweiswürdigung entscheidet, wann die Thomasnacht ist, vom 20. auf den 21. oder vom 21. auf den 22. Dezember. Für manche eine wichtige Frage, es handelt sich immerhin um die erste Raunacht!