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Der Bundeskanzler als Mandant: Werner Suppans größter Fall

Von Christoph Kotanko, 21. Mai 2021, 00:04 Uhr
Der Bundeskanzler als Mandant: Werner Suppans größter Fall
Anwalt Werner Suppan Bild: VFGH

WIEN. Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwälte gegen Sebastian Kurz können die Regierung sprengen. Da ist der VP-Advokat und Verfassungsrichter Suppan gefordert.

In einer stillen Stunde könnte Sebastian Kurz an den giftigen Spruch des Kabarettisten Dieter Hildebrandt denken: "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

Soll heißen: Wie ein Verfahren ausgeht, ist ungewiss, auch wenn man sich unschuldig fühlt.

Gegen Kurz ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, denn: "Sebastian Kurz ist verdächtig, am 24. Juni 2020 als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates bei seiner Vernehmung falsch ausgesagt zu haben". So steht es in der "Verständigung über die Einleitung eines Strafverfahrens" gegen Kurz.

Rechtlich beraten und vertreten wird Kurz – wie eine Reihe anderer türkiser Spitzenpolitiker – von Parteianwalt Werner Suppan (58), einem gebürtigen Klagenfurter, der seit 1994 in Wien eine renommierte Anwaltskanzlei betreibt.

Jugendlicher Heißsporn

Einer seiner bekanntesten Mandanten war der kroatische Premierminister Ivo Sanader. Der konservative Politiker wurde von Kroatiens Antikorruptionsbehörde verfolgt und floh 2010 nach Österreich, wo er verhaftet wurde. Suppan sollte seine Auslieferung verhindern – letztlich erfolglos. Sanader wurde drei Mal verurteilt, Kroatiens Verfassungsgericht hob später die Urteile auf.

Jetzt vertritt Suppan den österreichischen Regierungschef. Neben Kurz vertraut auch Finanzminister Gernot Blümel auf den juristischen Rat des Parteifreunds.

Als Politiker brachte es Suppan nicht so weit wie als Advokat. Er war von 2001 bis 2010 Bezirksrat in Ottakring. Sein Versuch, Wiener Landesparteichef zu werden, scheiterte vor zwanzig Jahren am ÖAAB, der seinen Rivalen Bernhard Görg unterstützte.

Heute schmunzelt Suppan über diesen Flop: "Das waren meine jugendlichen Heißspornjahre."

Kritisch gesehen wird Suppans Doppelrolle als VP-Anwalt und Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes.

Nachdem Ende 2016 die vom Bundesrat nominierte Irmgard Griss aus Altersgründen als Ersatzmitglied ausscheiden musste, wurde Suppan Anfang 2017 als ihr Nachfolger angelobt.

Das löst jetzt Widerspruch aus, weil Suppan im Ibiza-Ausschuss als Vertrauensanwalt von VP-Auskunftspersonen auftritt.

"Keine saubere Trennlinie"

"Seine Rolle als Höchstrichter einerseits und Rechtsvertreter von beschuldigten VP-Spitzenpolitikern auf der anderen Seite zeigt einmal mehr eine klassische Unvereinbarkeit auf", sagt FP-Fraktionsvorsitzender Christian Hafenecker. "Es gibt hier keine saubere Trennlinie."

In einer ähnlichen Situation war bis 2019 Suppans Kollege am Verfassungsgerichtshof, der langjährige FP-Anwalt Michael Rami. Er vertrat unter anderem Heinz-Christian Strache und Herbert Kickl vor Gericht. Ende Jänner 2019 erklärte Rami, diese Optik sei schlecht; er werde ab sofort keine Spitzenpolitiker – gleichgültig welcher Partei – mehr vertreten.

Der Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einer Vizepräsidentin sowie zwölf Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. Rami ist Mitglied.

"Als Mitglied würde ich es genauso machen wie Rami", sagt Suppan zu den OÖNachrichten. "Aber bei mir ist das etwas total anderes." Er komme als Höchstrichter nur zum Zug, wenn ein Mitglied wegen Krankheit oder Befangenheit ausfällt. 2017 hatte er (bei insgesamt 4700 Fällen) laut seiner Zählung einen Einsatz, 2018 war er (bei 4500 Fällen) 15 Mal dran, 2019 "vier bis sechs Mal", 2020 "drei oder vier Mal". 2021 kam er noch gar nicht zum Zug.

Doppelrolle von Irmgard Griss

Seine Vorgängerin Griss blieb als aktive Politikerin im Höchstgericht: Sie gab ihre Präsidentschaftskandidatur im Oktober 2015 bekannt – 15 Monate vor ihrem Abgang als Ersatzrichterin.

Suppan konzentriert sich nun auf seinen größten Fall, den wahrscheinlichen Strafantrag gegen den Bundeskanzler.

Kurz hat noch nicht festgelegt, wie seine Verteidigung aufgestellt sein wird. Es ist möglich, dass andere Juristen dazukommen.

Suppan hat vorerst den Salzburger Universitätsprofessor Hubert Hinterhofer mit einem Gutachten beauftragt. Es kommt – wenig überraschend – zum Schluss, dass der für die Anklage nötige dringende Tatverdacht nicht vorliege.

Die Staatsanwaltschaft dagegen hält ihre Beweise für ausreichend.

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Autor
Christoph Kotanko
Redakteur Innenpolitik
Christoph Kotanko

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6  Kommentare
6  Kommentare
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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 21.05.2021 11:25

Bei der (Hof)Berichtserstattung über die "Stelzenpartie" im Schweizerhaus, quoll das Forum über, das juristische Terrain wird gemieden.
Josef Weinheber, der große Volkesstimmeneinfänger würde zur Causa Prima wie folgt schreiben:
"War net Wien, wann net durt,
wo ka' Gfrett is, ans wurdt.
Denn das Gfrett ohne Grund
gibt uns Kern, hält uns gsund."
So denken viele (kleinen) Leute, "hängst do ned unsan liaben, guaden Kanzlabuam a Gfrett ned um!"

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( Kommentare)
am 21.05.2021 09:43

Auch ein Freund der Familie.........

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gutmensch (16.545 Kommentare)
am 21.05.2021 09:47

Il Consigliere.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 21.05.2021 07:42

Sturm im Waaserglas, der ausgeht wie das Hornberger schiessen.

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Emanzze (1.961 Kommentare)
am 21.05.2021 06:26

Wäre gut zu wissen, wer da im Dunstkreis der Ermittlungen die Fäden zieht; genau das ist jene Form der Intransparenz, die von manchen geradezu vergöttert wird, um sich den Umkehrschluss zunutze zu machen.

Solche Leute werden dann selbst das Bauernopfer; dumm gelaufen, sag ich mal.

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 21.05.2021 01:20

Sehr gut geschrieben, Herr Kotanko.
Offensichtlich befindt die ÖVP die Causa als bedenklich, die Nervosität steigt, auch wenn die ÖVPisten nach außen die Sache klein reden.
Mit einer Anklage dürfte fix gerechnet werden. Der Herr Advokat wird schwer gefordert sein, er MUSS einen Freispruch herbeiführen, sonst wird "der Tee in der Kiste nicht nur heiß", sondern explosiv. Die Wurzel der Malaise liegt in der Besetzung eines Kurz Vertrauten als Alleinvorstand einer € 27 Mrd Republiksgeld Beteiligungsholding. Die Besetzung mag zwar zugeschnitten worden sein, aktienrechtlich jedoch formell in Ordnung. Es geht einzig und allein um die Frage, ob Kurz über seine Rolle bei der Besetzung korrekt ausgesagt habe, War er der spiritus rector = master mind, habe jedoch dies unter Wahrheitspflicht verneint? Das alleine ist die Frage. Es wird ein Indizienprozess werden und die Indizien = Handy chats sprechen sine ira et studio nicht für Kurz. Wie eingangs geschrieben, "Heißer Tee ist in der Kiste!"

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