Privat muss privat bleiben?
In der Debatte um die Veröffentlichung von Chatnachrichten zwischen hochrangigen Politikern, Beamten und Funktionären des Landes lehnte ÖVP-Mandatar Andreas Hanger deren Veröffentlichung mit dem Argument ab, Privates müsse privat bleiben.
Das erinnerte mich an die Haltung seiner Partei, als es in den 1990er-Jahren um die Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe gegangen ist. Damals war von Schlafzimmerschnüffelei und von Privatsache zwischen zwei Ehepartnern die Rede. Es schien, als ob im "trauten Heim" eigene Gesetze gelten könnten – und es war auch klar, wer damit geschützt werden sollte. Frauen vergewaltigen Männer nur recht selten. Privat und Eigentum liegen für manche eng beisammen.