Oberösterreichische Raum(un)ordnung
In letzter Zeit ist eine Diskussion darüber ausgebrochen, ob nicht die Raumordnung zentral vom Land Oberösterreich beziehungsweise von dessen Bezirkshauptmannschaften durchgeführt werden und den Gemeinden entzogen werden soll.
Denn derzeit obliegt die Raumordnung, das heißt, wofür Grundflächen innerhalb des Gemeindegebietes verwendet werden, der Gemeinde selbst. Diese, genauer gesagt der Gemeinderat, kennt nämlich die Verhältnisse und Notwendigkeiten im eigenen Ort am besten und hat gesetzlich ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) zu erstellen, das grundsätzlich 15 Jahre gilt und in dem die Widmungsmöglichkeiten genau enthalten sind, die dann mittels örtlichen Flächenwidmungsplanes umgesetzt werden.