Die Abwicklung der Corona-Hilfen über die Kammer ist ein Fehler
Es geht um das Prinzip.
Aus Selbstständigen- und Unternehmersicht ist heute einer von vier ganz besonderen Tagen im Jahr, denen jeweils zwei Wochen später ein weiterer folgt. Es sind zugleich Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuer fällig – und am Monatsende dann die Sozialversicherung. Auch wenn es Stundungsmöglichkeiten für die vierteljährlichen Vorauszahlungen gibt, ist der 15. Mai in der Coronakrise also nicht nur wegen der Wiedereröffnung der Gastronomie noch spezieller als ohnehin.