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Insolvenzanwalt verfügt Schließung der Bräustube

Von Karin Haas   09.Jänner 2018

Dies zumindest ebenerdig und in der traditionellen "Bräustube" links vom Eingang. Die Rauchschwaden nebeln nur mehr aus dem Stieglitz, der kleineren Gasthaus-Schwester nebenan. Die Schließung der "Bräustube" hat Insolvenzanwalt Thomas Kurz (Kanzlei Haslinger-Nagele) angeordnet. Denn in der Ende November 2017 in die Pleite geschlitterten  E.J. Dobersberger Restaurations- und Gastronomie GmbH müssen Kosten gespart werden. Dies ist besonders in der traditionell umsatzschwachen Zeit zu Jahresanfang möglich. So zahlt man auch zehn Mitarbeiter weniger, die per 8. Jänner 2018 freigestellt wurden. „Das ist wie am Bau in der toten Zeit. Da schickt man auch Leute stempeln“, sagt Masseverwalter Kurz. 

Was die Zukunft des Klosterhofes angeht, ist Kurz optimistisch. Am 30. Jänner 2018 ist die erste Tagsatzung, bei der die Gläubiger informiert werden. „Der Dezember ist hervorragend gelaufen und liegt sogar über unserem ambitioniertem Plan“, sagt Kurz. Auch das Speiseangebot habe nun ein „gutbürgerliches, schönes Niveau“, wie der Anwalt bereits selbst getestet hat. Läuft alles glatt, würde einer Fortführung nichts im Wege stehen.

„Hingehen, essen“, empfiehlt Anwalt Kurz allen jenen, die den Klosterhof retten wollen. Dies ist in den zahlreichen offenen Räumlichkeiten, etwa dem Wappenzimmer, Aula, Linzer Stube, Prälatenzimmer und Diana-Stüberl, möglich. Was Kritik am Amt von Klosterhof-Betreiber Johann Dobersberger im noblen Champagner-Orden angeht, sagt Kurz, man könne jemanden ein Engagement außerhalb seines Unternehmensbereiches nicht verbieten. Was die Dienstwohnung des Ehepaares Judith und Johann Dobersberger im oberen Stock des Klosterhofes betrifft, sagt der Anwalt, die bleibe so lange aufrecht, solange die  E.J. Dobersberger Restaurations- und Gastronomie GmbH bestehe.

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18. April 2024