Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Was darf ich im Wald tun und was nicht?

Von OÖN   06.Mai 2021

Der Wald ist für alle da. Für die Tiere, die zwischen hohen Bäumen und tiefem Erdreich ihren Lebensraum haben. Für Wanderer und Spaziergänger, die ihn als Kraftquelle und Erholungsraum schätzen. Und für jene, denen er in Forstwirtschaft und Holzverarbeitung Beschäftigung bietet. Der Wald lässt Entspannung und Spannungen gleichermaßen aufkommen. Denn als Multitalent hat er – vor allem in jüngster Vergangenheit – immer wieder mit Nutzungskonflikten zu kämpfen. Ursache vieler dieser Konflikte ist fehlendes Wissen. Was ist erlaubt – und was darf ich nicht? Die OÖN bieten einen Überblick:

Darf ich jeden Wald betreten? Grundsätzlich: Ja. Und zwar seit 46 Jahren. Mit der Entstehung des Forstgesetzes im Jahr 1975 ist der Wald für jedermann zu Erholungszwecken geöffnet. Er darf allerdings nur betreten und nicht befahren werden.

Aber auch bei der Betretung gibt es Ausnahmen. Jungwälder mit Baumhöhen unter drei Metern sind tabu, genauso wie Forstgärten und Holzlagerplätze. Waldflächen, die erkennbar als "Forstliches Sperrgebiet" gekennzeichnet sind, dürfen ebenfalls nicht betreten werden. Je nach Art des Verstoßes kann es bei Missachtung Verwaltungsstrafen nach dem Forstgesetz (bis zu 3630 Euro) geben.

Dürfen denn Wälder einfach so gesperrt werden? Einfach so natürlich nicht. Eigentümer dürfen ein Waldstück unter gewissen Voraussetzungen aber bis zu vier Monate lang absperren, längere Sperren bedürfen der Bewilligung durch die Forstbehörde. Sperren erfolgen meist wegen Holzernte, Wind- oder Schneebruch, Schädlingsbekämpfung oder Transporttätigkeiten. Dauerhaft gesperrt werden dürfen Christbaumkulturen und Waldflächen in unmittelbarer Umgebung von Wohnhäusern. Diese Sperren müssen mittels Beschilderung, die auch den Zeitraum angeben, sichtbar gemacht werden.

Darf ich mit dem Rad durch den Wald fahren? In Österreich ist das Befahren des Waldes nur mit Erlaubnis des Eigentümers gestattet. Das kann persönlich erfolgen oder allgemein durch spezifische Hinweistafeln. Die Öffnung der Forststraßen, die auch zur Waldfläche zählen, wird seit Jahren gefordert und kontrovers diskutiert. Kommen wird sie aber in naher Zukunft wohl nicht. In Oberösterreich haben sich Grundeigentümer und Tourismus aber immer wieder auf die Öffnung einzelner "Trails" geeinigt. Zuletzt im Jahr 2019 im Almtal mit der Strecke auf den Hochsalm.

Welche Sportarten darf ich im Wald sonst ausüben? Viele! Laufen und Wandern sind vom Betretungsrecht genauso umfasst wie das Skifahren, Snowboarden, Langlaufen, Schneeschuhwandern und Tourengehen. Aber Achtung: Skifahren und Snowboarden im Wald abseits der Piste ist im Nahbereich von Aufstiegshilfen (500 Meter auf beiden Seiten zu den Skiliften) nicht gestattet. Ebenfalls nicht erlaubt sind Reiten, Rodeln und, wie bereits erwähnt, das Befahren des Waldes.

Dürfen Hunde im Wald frei herumlaufen? Nach dem Hundehaltegesetz gilt in Oberösterreich im Wald zwar keine Leinenpflicht, jedoch ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet werden. Halter sind gut beraten, ihren Hund dort, wo mit Wild zu rechnen ist, und gerade im Frühjahr, wenn viele Jungtiere geboren werden, an die Leine zu nehmen.

Pilze und Beeren im Wald: Wem gehören sie? Wie viele darf ich mitnehmen?

Prinzipiell gehören Pilze, Beeren und Kastanien dem Waldeigentümer. Das Sammeln – für den Eigenbedarf– ist jedoch erlaubt, sofern der Eigentümer dies nicht ausdrücklich untersagt (Hinweistafeln). Das Forstgesetz verbietet allerdings die unbefugte Mitnahme von Pilzen in einer Menge von mehr als zwei Kilogramm pro Tag. Auch das Sammeln von Holz (Bruchholz, abgefallene Äste) ist nur erlaubt, wenn der Eigentümer zustimmt.

Darf ich mich auf unbestimmte Zeit im Wald aufhalten?

Grundsätzlich ja. Das Lagern bei Dunkelheit oder das Zelten ist aber verboten. Außer, der Eigentümer erlaubt es. Das Wegwerfen von Müll kann mit bis zu 150 Euro Strafe geahndet werden.

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Plastikflaschen, Dosen und Zigarettenstummel: Der Müll im Wald ist ein ernsthaftes Problem. Respekt vor der Umwelt und den Waldbewohnern muss oberstes Gebot bleiben.
  • Auch wenn der Wald viele Abenteuer bereithält, sollten die Wege nicht verlassen werden. Bei Dämmerung und in der Nacht ist besondere Rücksicht gefragt. In der Zeit von April bis Juni benötigen die Tiere viel Ruhe.
  • Gewitter, Sturm, starker Schneefall: Der Wald hält nicht nur Geheimnisse, sondern auch Gefahren bereit. Es gilt, sich eigenverantwortlich vor diesen zu hüten.
copyright  2024
28. März 2024